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Politik

Griechenland wegen Misshandlung verurteilt

22. November 2018

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sahen die Misshandlung mit Elektroschocks von elf Gefängnisinsassen als erwiesen an. 22 Häftlinge hatten Beschwerde eingelegt.

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Eingang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Bild: picture-alliance/Joker

Der griechische Staat muss laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) insgesamt 110.000 Euro Entschädigung an elf Häftlinge zahlen. 22 Insassen des Gefängnisses in Grevana, etwa 150 Kilometer südwestlich von Thessaloniki, hatten Beschwerde eingelegt. Sie seien bei einer Zellendurchsuchung im April 2013 misshandelt worden. Das Straßburger Gericht sah die Vorwürfe in zumindest elf Fällen als erwiesen an.

Demnach hätten die Einsatzkräfte sogenannte Taser gegen die Häftlinge eingesetzt. Diese Waffen lösen einen schmerzhaften Elektroschock aus. Um die Sicherheit bei der Durchsuchung zu gewährleisten, sei der Einsatz von Tasern aber nicht nötig gewesen, urteilten die Richter. Außerdem sei den Beschwerden der Insassen im Anschluss nicht ausreichend nachgegangen worden. Die Gerichtsentscheidung kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

jv/kle (dpa, EGMR)