1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Grundgesetzlich verankerte Freiheit

Irène Bluche2. Mai 2006

In Deutschland dürfen Journalisten zwar vieles schreiben. Aber auch sie müssen fürchten, zur Zielscheibe von Staatsanwälten zu werden - mitunter ohne Grund.

https://p.dw.com/p/8L6v

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Artikel 5 verankert:

  • "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Vergleichsweise frei

Der deutsche Staat gewährt Journalisten freien Zugang zu Presseberufen, die freie Gründung von Presseorganen und einen einklagbaren Informationsanspruch gegenüber Behörden.

Insgesamt wird die Pressefreiheit in Deutschland von den Staatsorganen respektiert: Auf der Rangliste zur Situation der Pressefreiheit befand sich Deutschland im Jahr 2004 auf Platz 11 von 165 untersuchten Staaten.

Der "Fall Cicero"

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten soll den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis garantieren. Dennoch gibt es immer wieder Grenzfälle, wie den "Fall Cicero". Ein Journalist des politischen Magazins "Cicero" hatte in einem Artikel den irakischen Terroristen Abu Musab al-Sarqawi portraitiert und dabei Informationen aus vertraulichen Akten des Bundeskriminalamtes zitiert. Unter dem Verdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde daraufhin sein Recherchematerial beschlagnahmt. Dies führt zu einer heftigen Diskussion über die Grenzen der Pressefreiheit und die Rechte des Staates.

"Handfester Skandal"

In Wolfsburg wurden in den Jahren 2003 und 2004 Journalisten der "Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" heimlich polizeilich überwacht. Grund der Aktion waren angeblich interne Informationen der Polizei, die in der WAZ zu lesen waren. Die Untersuchung blieb ergebnislos. Am Ende der gerichtlich genehmigten Polizei-Aktion stand die Einstellung der Ermittlungsverfahren. "Was bleibt", schrieb die betroffene Zeitung, "ist ein handfester Polizei-Skandal!"