EU erlaubt Einfuhr von 19 Genpflanzen
24. April 2015Die EU-Kommission hat Einfuhr und Verkauf von weiteren 19 gentechnisch veränderten Pflanzen und Früchten von Herstellern aus den USA und Deutschland genehmigt. Es geht um Mais, Sojabohnen, Raps und Baumwolle zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln sowie um zwei Nelkensorten. Zehn davon wurden neu zugelassen, für den Rest wurden geltende Genehmigungen erneuert.
Keine Mehrheiten dafür oder dagegen
Die Zulassungsbeschlüsse insbesondere bei Soja- und Baumwollsorten gelten für zehn Jahre, erlauben aber nicht den Anbau in Europa, wie die EU-Kommission mitteilte. Die Pflanzen stammen von den US-Konzernen Monsanto und Du Pont sowie von den deutschen Firmen Bayer und BASF.
Die für den europäischen Markt zugelassenen Gen-Pflanzen hätten "ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen", erklärte die Kommission. Sie gälten als "sicher". Bei der Abstimmung in den Gremien der Mitgliedstaaten habe es "weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit" gegeben. Bisher waren laut Kommission in der EU 58 genveränderte Pflanzen- und Futtermittel zugelassen, darunter insbesondere Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben.
Vorschlag aus Brüssel
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte die Zulassung weiterer Sorten. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe "keine Absicht, die EU den Bürgern näher zu bringen, stattdessen bewegt er sich auf die USA und Monsanto zu", erklärte die EU-Nahrungsmittelexpertin der Organisation, Franziska Achterberg, in Brüssel. Der belgische Grünen-Europaabgeordnete Bart Staes nannte die Entscheidung zynisch. "Die europäischen Bürger wollen keine genetisch veränderten Organismen. Die Kommission muss aufhören, diese Tatsache zu ignorieren."
Die EU-Kommission hatte diese Woche angekündigt, die Regeln für Gen-Pflanzen zu ändern und ähnlich wie beim Anbau die Möglichkeit nationaler Verbote bei EU-weit zugelassenen Sorten zu erlassen. Die Grünen kritisierten aber unter anderem, nach dem bisherigen Entwurf sei ein nationales Verbot nur sehr schwer rechtssicher zu formulieren. Der Vorschlag geht jetzt an den EU-Ministerrat und das Europaparlament, die ihn ändern und verabschieden oder ablehnen können.
pg/kle (dpa, afp)