Whistleblower in Deutschland
24. Juni 2013Deutsche Welle: Herr Strack, was sind Whistleblower?
Guido Strack: Whistleblowing ist der Hinweis auf einen Missstand in dem Bestreben, ihn zu bekämpfen, abzustellen, oder jemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen. Das kann eine Rechtsverletzung, etwas Unmoralisches oder Illegitimes sein.
Wie würden Sie Whistleblower beschreiben?
Das sind Leute wie du und ich. Die meisten Whistleblower identifizieren sich zumindest am Anfang sehr mit ihrer Organisation. Whistleblower wollen nicht, dass in ihrem Laden etwas schief läuft. Deshalb sprechen sie Dinge frühzeitig an. Mut spielt zunächst einmal keine Rolle. Die meisten gehen davon aus, dass es ihre Pflicht ist, und merken dann erst, dass dieser Hinweis gar nicht gewollt ist. Wenn sie dann gegen Widerstände weiter machen und nach außen gehen, ist Mut wichtig. Wer nur Dienst nach Vorschrift macht, den interessiert es nicht, ob etwas schief läuft, solange er nur sein Geld kriegt.
Auf welche Probleme stoßen Whistleblower in Deutschland?
Es gibt Fälle, in denen Missstände von oben vorgegeben werden oder Teil des Geschäftsmodells sind. In der Pflege gibt es zum Beispiel oft schlechte Arbeitsbedingungen und unzureichende Arbeitsausstattung. In Callcentern wird der Datenschutz oft ignoriert. Da kann man nicht davon ausgehen, dass die Unternehmen begeistert reagieren, wenn man auf diesen Missstand hinweist. Statt ihn abzustellen, heißt es dann oft: 'Shoot the messenger'.
Wie ist die rechtliche Situation für Whistleblower in Deutschland?
Sehr problematisch. Es ist alles andere als sicher, ob ein Whistleblower eine Entlassung durch seinen Arbeitgeber vor Gericht abwehren kann - selbst, wenn er sich an alle rechtlichen Vorgaben gehalten hat. Das ist der eigentliche Skandal. Unsere Gesellschaft ist darauf ausgelegt, bei Missständen zu schweigen und wegzusehen. Das ist die sichere Alternative. Und solange das so ist, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass die Missstände, die ans Licht kommen, so gravierend sind.
Was muss sich ändern, um Whistleblower besser abzusichern?
Wir brauchen eine klare Regelung. Es muss interne Stellen geben, an die sich ein Mitarbeiter wenden kann, um auf Missstände hinzuweisen. In einem Rechtsstaat sollte es außerdem möglich sein, diesem Rechtsstaat Verstöße gegen seine eigenen Normen mitzuteilen. Im Prinzip ein mündliches und anonymes Petitionsrecht. Wichtig ist, dass Whistleblower keine Nachteile erleiden. Das muss man auch mit einer Beweislastumkehr absichern. Das heißt, der Arbeitgeber soll beweisen, dass der Whistleblower nicht anschließend diskriminiert wurde. Dann wird es auch Nachahmer geben. Wenn es sich herumspricht, dass es eine Stelle gibt, die der Sache ordentlich nachgeht, dann werden die Leute auch von selbst da hingehen und sich melden.
Was würden Sie Whistleblowern in Deutschland empfehlen?
Man sollte erst intern Hinweise geben, das dokumentieren und den Verantwortlichen auch Zeit lassen, darauf zu reagieren. Erst wenn dann nichts passiert, sollte man sich an die Behörden wenden. Derjenige, der den Missstand beseitigen kann, macht das ja nicht. Die eine Variante ist, ihn zu überzeugen. Die andere Variante ist, ihn durch rechtlichen Druck, Marktdruck oder der Solidarität von Kollegen dazu zu zwingen, der Sache doch ordentlich nachzugehen. Es ist wichtig, Bündnispartner zu finden. Was die Anonymität angeht, sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Man kann nicht anonym bleiben, wenn man einer der wenigen Spezialisten auf einem Fachgebiet ist. So war es bei Edward Snowden. Letztlich wären die US-Behörden ohnehin auf ihn gekommen. In großen Betrieben ist das anders. Wenn alle wissen, dass es diese Missstände gibt, haben sie vielleicht eine Chance, in der Masse unterzutauchen. Aber es besteht auch die Gefahr, dass sie sich selbst verraten, wie Bradley Manning. Wer von uns wäre denn in der Lage, kein Wort darüber zu verlieren, wenn seine Geschichte überall auf der Titelseite steht? Das können nur ganz wenige.
Guido Strack (48) ist Jurist und arbeitete als Beamter bei der EU-Kommission in Luxemburg. Dort stellte er fest, dass es bei der Ausschreibung eines Auftrages zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Als seine internen Hinweise im Sande verliefen, wandte er sich an die Antikorruptionsbehörde OLAF. Obwohl Strack acht Verfahren vor dem EU-Bürgerrechtsbeauftragten gewann, ignorierte die Kommission seine Hinweise. Guido Strack ging vorzeitig in den Ruhestand. Heute setzt er sich im Whistleblower-Netzwerk für einen besseren Whistleblower-Schutz ein.