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Gutachten hält Flüchtlings-Obergrenze für problematisch

20. Dezember 2015

Eine Begrenzung für die Aufnahme von Flüchtlingen - das fordert die CSU seit Monaten. In einem Gutachten bezweifeln Juristen des Bundestages die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme.

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Syrische Flüchtlinge machen ein Selfie mit Angela Merkel (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/F. Bensch

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. Das geht aus einem Gutachten der Parlamentsexperten hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Die Juristen untersuchten die rechtlichen Grundlagen für die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte keine Obergrenze kennt. Diese Äußerung war vor allem in der CSU auf massive Kritik gestoßen, die seit Monaten auf die Festlegung einer Obergrenze dringt.

Keine Regelungen, die Obergrenze vorsehen

Grundsätzlich stelle das Gutachten dem Bericht zufolge fest, dass das EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht keine Regelungen enthalte, "die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen". Die Experten weisen darauf hin, dass in dieser Frage generell die EU-rechtlichen Vorgaben maßgeblich sind und das nationale Recht "überwölben".

Auch die künftige Einführung einer EU-weiten Obergrenze für die Aufnahme von Schutzsuchenden halten die Experten laut ARD für "problematisch". Zur Begründung verweisen sie dem Bericht zufolge auf die Artikel 18 und Artikel 19 der EU-Grundrechtecharta. Eine solche Obergrenze wäre, wenn überhaupt, nur denkbar, wenn die betroffenen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in sichere Drittstaaten zurückgewiesen würden. Ob hingegen eine "Aus- und Zurückweisung von Flüchtlingen in Verfolgerstaaten aus Gründen der Überschreitung einer Obergrenze gerechtfertigt" werden könnte, sei "höchst zweifelhaft".

cr/nin (dpa, rtr)