Hafenarbeiter unter Druck
11. März 2003Die EU-Abgeordneten stimmten am Dienstag (11.3.2003) mit großer Mehrheit für eine neue EU-Hafenrichtlinie, die eine Libaralisierung, mehr Wettbewerb und Transparenz in den Häfen vorsieht. Bordbesatzungen dürfen ihre Schiffe künftig selbst abfertigen. Anders als die EU-Kommission will das Parlament jedoch die Lotsendienste in den Häfen nicht liberalisieren. Der Text wird nun an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Mehrere tausend Arbeiter hatten dagegen am Montag in den wichtigsten deutschen Hafenstädten demonstriert. Die Arbeit ruhte für mehrere Stunden weitgehend in den Häfen Bremerhaven, Hamburg, Bremen, Lübeck, Emden, Brake und Nordenham. Nach Gewerkschaftsangaben beteiligten sich 3000 bis 4000 Arbeiter an den Demonstrationen Die Proteste richten sich gegen die neue EU-Hafenrichtlinie, mit der mehr Wettbewerb in den Häfen erreicht werden soll. Im Straßburger Europaviertel kam es sogar – ein Novum in der Geschichte der EU – zu gewaltätigen Protesten, ebenso wie am Freitag davor in Brüssel.
Schiffe als Selbstabfertiger?
Die Wut der Arbeiter hat ihren Grund. "Das globale Denken der Konzerne erhöht das Risiko für die traditionellen Unternehmen, aus dem Wettbewerb gedrängt zur werden", sagte Jan Kahmann vom Bundesvorstand der Gewerkschaft Ver.di. Dieser Wettbewerb wird auch deshalb immer größer, weil die EU das Be- und Entladen von Schiffen sowie den Umschlag der Fracht in den Häfen für den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern öffnen will. Die Selbstabfertigung soll ohnehin möglich werden, so dass Schiffe und deren Besatzungen ihre Ladungen selber löschen können sollen. Die in den Häfen dafür üblichen Gebühren würden eingespart. Vor allem in Südeuropa und Skandinavien sollen mit der Richtlinie alte Monopole aufgebrochen werden.
Liberalisierung statt alter Pfründe
Die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) hatte darum zu den europaweiten Demonstrationen und stundenweisen Streiks in den Häfen aufgerufen. Denn durch die Hafenrichtlinie, auch als "Port Package" bekannt, könnten sich die Arbeitsbedingungen für die Hafenarbeiter drastisch verschlechtern. Der Regelung zufolge würden Hafenunternehmen nur noch auf zehn Jahre befristete Konzessionen für Hafendienstleistungen wie den Umschlag und andere Transporttätigkeiten, Lotsen- oder Schlepper-Dienste erhalten. Das Schicksal der Angestellten eines Betriebes wäre danach ungewiss, wenn der Arbeitgeber die Konzession verliert. Weitere mögliche Folge einer solchen Liberalisierung: Kapitalkräftige asiatische Umschlagunternehmen könnten auf den Markt drängen und europäische Anbieter aus dem Rennen werfen.
Achillesferse deutscher Unternehmen
Besonders die deutschen Hafenumschlagsbetriebe mit ihren mehr als 23.000 gewerblichen Mitarbeitern wären von der neuen EU-Regelung betroffen. Weil asiatische Umschlagunternehmen wie Hutchison oder die Port of Singapur Authority deutlich mehr Geld aufbringen können, wären deutsche Unternehmen wie die Hamburger HHLA oder die Bremer BLG bei einem Bieterstreit um die begehrten Konzessionen hoffnungslos unterlegen. Das könnte sie schnell zu Übernahmekandidaten machen. Die neuen Erwerber wären in diesem Fall nicht gezwungen, ehemals Beschäftigte oder deren Tarifverträge zu übernehmen. Zwar ist der Vorstoß Brüssels durchaus begründet. Die deutschen Unternehmen sind jedoch ohnehin einem extrem harten Wettbewerb unterworfen und geraten ins Abseits. Außerdem ist bisher vollkommen unklar, wie man die bisherigen Konzessionsinhaber für deren Investitionen entschädigen soll.
Trostpflaster im EU-Kompromiss
Auf deutschen Druck wurde deshalb eine Sozialschutzklausel in die Richtlinie aufgenommen. Diese erlaubt die Anwendung des nationalen Sozial- und Arbeitsrechts. Zudem wurden die ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Übergangsfristen von fünf, zehn und 25 Jahren für Ausschreibungen ohne Investitionen, beziehungsweise für solche mit mobilen oder stationären Investitionen, also Kräne oder Hallen, wurden verlängert. Allein die BLG in Bremen hat zum Beispiel mehr als 100 Millionen Euro in ihre Kaianlagen investiert. Nun gelten zehn, 15 und 36 Jahre als Fristen, in denen vorhandene Investitionen geschützt werden.