Haftstrafen im L'Aquila-Prozess
22. Oktober 2012Als am 6. April 2009 ein Erdbeben der Stärke 6,3 weite Teile der mittelitalienische Stadt L'Aquila zerstörte, starben 309 Menschen, über Tausend wurden verletzt. Dreieinhalb Jahre danach sind sieben Experten wegen ungenügender Warnung vor Erdstößen zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Nicht über Gefahren informiert
Dieses Urteil in erster Instanz fällte das Gericht von L'Aquila am Montag nach einem mehr als einjährigen Verfahren. Es ging damit noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die jeweils vier Jahre Haft verlangt hatte, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Die Seismologen und Zivilschutzbeamten hätten die Bevölkerung rund um L'Aquila nur "ungenau, unvollständig und widersprüchlich" über die Gefahren eines Bebens informiert, so die Anklage. Durch ihre falsche Einschätzung hätten sie die Mitschuld am Tod der 309 Opfer zu tragen, so Richter Marco Billi.
Entsetzt und schockiert
Die Angeklagten und ihre Anwälte nahmen das Urteil entsetzt und schockiert auf. "Ich verstehe immer noch nicht, warum ich angeklagt bin", meinte der frühere Chef des Nationalinstituts für Geophysik und Vulkanologie (Ingv), Enzo Boschi. "Ich halte mich vor Gott und den Menschen für unschuldig", so der ebenfalls verurteilte ehemalige Vize-Chef des Zivilschutzes, Bernardo De Bernardinis. Der Verteidiger Marcello Petrelli sagte, das Urteil sei unverständlich, "es kann nur Gegenstand einer eingehenden Bewertung in der Berufung sein."
Die Beben-Kommission hatte eine Woche vor dem starken Beben getagt und war zu dem Schluss gekommen, dass trotz einer Reihe von Erdstößen in der Region kein erhöhtes Risiko bestehe. Wissenschaftler hatten den Prozess gegen ihre Kollegen als lächerlich kritisiert. Die präzise Vorhersage von Erdbeben sei unmöglich, hatten sie argumentiert. Bei einer Verurteilung werde kein Wissenschaftler sich mehr zum Phänomen Erdbeben äußern, erklärte die Verteidigung in dem Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Verurteilten bleiben zunächst auf freiem Fuß und können Berufung einlegen.
pg/gmf (dpa, dapd, afp, rtr)