Hausarrest für Sudans Ex-Präsident al-Bashir
14. Dezember 2019Der sudanesische Ex-Machthaber Omar al-Bashir muss eine zweijährige Hausarrest-Strafe antreten. Er müsse die Strafe in einer Pflegeeinrichtung verbüßen, teilte der zuständige Richter in der sudanesischen Hauptstadt Khartum mit. Da al-Bashir bereits 75 Jahre alt ist, muss er nicht ins Gefängnis. Das sudanesische Gesetz sieht vor, dass über 70-Jährige ihre Strafen in speziellen staatlichen Einrichtungen verrichten, statt ins Gefängnis zu gehen. Das gilt allerdings nur für Vergehen, die nicht mit der Todesstrafe geahndet werden.
In dem Verfahren ging es um 25 Millionen Dollar, die der frühere Machthaber kurz vor seinem Sturz im April dieses Jahres aus Saudi-Arabien erhalten hatte. Al-Baschir hatten mehr als zehn Jahre Haft gedroht. Das Gericht ordnete zudem an, fast sieben Millionen Euro zu konfiszieren, die nach dem Sturz al-Bashirs in dessen Haus gefunden worden waren.
Mehr als ein Gerichtsverfahren
Es ist das erste Urteil gegen den Ex-Machthaber in einer Reihe von Anklagen. Al-Bashir soll die nun gegen ihn verhängte Strafe laut Gericht erst antreten, wenn in einem anderen Prozess gegen ihn das Urteil gefallen ist. Dabei geht es um die Tötung von Demonstranten.
Al-Baschir, der sein Land fast 30 Jahre lang autoritär regierte, war nach monatelangen Protesten im April von der Armee gestürzt worden. Gegen ihn liegt auch ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag vor. Dort werden dem 75-Jährigen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Krisenregion Darfur vorgeworfen. Die sudanesischen Militärs haben allerdings bereits verkündet, dass sie al-Bashir nicht ausliefern werden.
lh/mak (dpa, rtr,afp)