1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Heizungsgesetz: Verfassungsrichter stoppen Verabschiedung

5. Juli 2023

Der Deutsche Bundestag kann das Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht tritt auf die Bremse.

https://p.dw.com/p/4TTL1
Ein Richterhut eines Mitglieds des zweiter Senats des Bundesverfassungsgerichts auf dem Richtertisch in Karlsruhe (22.02.2023)
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archiv)Bild: Political-Moments/IMAGO

Nach langem Streit hatte sich die Ampel-Koalition vor kurzem auf ein Heizungsgesetz geeinigt. Es soll Deutschland helfen, möglichst schnell seine Klimaziele zu erreichen. Noch vor der Sommerpause wollten es die drei regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP im Bundestag verabschieden.

Die sommerliche Eile ging dem Oppositionsabgeordneten Thomas Heilmann von der konservativen CDU zu schnell. Er zog vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und bekam zunächst einmal Recht: Deutschlands höchste Richter gaben Heilmanns Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren statt.

Mögliche Verletzung der Beteiligungsrechte

Es geht um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, so der konkrete Name des Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das Parlament nun dazu verpflichtet, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zu verschieben. Das heißt: Der Bundestag darf am Freitag nicht wie geplant abschließend darüber beraten, um es dann im Anschluss zu beschließen. Das Gericht begründete dies mit einer möglichen Verletzung der Beteiligungsrechte des Abgeordneten. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied mit fünf zu zwei Richterstimmen.

Thomas Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Der Christdemokrat sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist, der über das Heizungsgesetz berät. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf der CDU-Politiker der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor.

Deutschland Thomas Heilmann steigt aus einem Auto
CDU-Politiker Heilmann: "Sehr mangelhaftes parlamentarisches Verfahren"Bild: Stefan Zeitz/IMAGO

Wegen der maximal verkürzten Beratungen könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern, so Heilmann. Der CDU-Abgeordnete hatte dabei betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich "ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren".

Inkrafttreten bis Januar weiter möglich

Doch mit der Entscheidung vom Mittwochabend hat Heilmann noch nicht endgültig Recht bekommen. Die Karlsruher Richter haben zunächst nur die Folgen abgewägt. Ergebnis: Wenn das Gesetz jetzt verabschiedet würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden, sind die Nachteile nach Ansicht der Richter schwerwiegender. Denn diese Nachteile seien dann irreversibel.

Insofern sei die einstweilige Anordnung des Gerichts geboten, zumal das Gebäudeenergiegesetzes noch rechtzeitig verabschiedet werden kann, um wie geplant ab dem 1. Januar 2024 in Kraft zu treten. Dazu könne eine Sondersitzung des Parlaments in der Sommerpause einberufen werden.

Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass in Deutschland künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll aber vom Staat bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden.

AR/ust (epd, rtr, dpa, afp, ap)