Herero und Nama fordern Gehör in Berlin
23. Februar 2017Die Klage gegen die Bundesregierung sei gerechtfertigt, sagte Esther Muinjangue, Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation. Die Nama-Vertreterin ist mit anderen Aktivisten derzeit in Deutschland. "Wenn die Regierungen Deutschlands und Namibias uns in ihre Verhandlungen einbezogen hätten, dann hätten wir keine Anwälte konsultieren müssen", so Muinjangue.
Verschiedene Organisationen der Herero und Nama hatten die Klage gegen die Bundesregierung Anfang Januar in einem Gericht in New York eingereicht. Deutschland und Namibia verhandeln seit 2014 über die Aufarbeitung des Völkermords.
Anfang des 20. Jahrhunderts ermordeten deutsche Soldaten in der ehemaligen Kolonie mehr als 75.000 Herero und Nama. Vertreter der beiden Volksgruppen sprechen sogar von mehr als 100.000 Opfern. Die Bundesregierung räumte 2016 ein, dass es sich bei den Verbrechen um Völkermord gehandelt habe. Eine offizielle Entschuldigung steht jedoch aus.
Gibt die Bundesregierung nach?
Durch die Klage wollen die Vertreter beider Volksgruppen ihre Teilnahme an den Verhandlungen erstreiten. Natürlich könne sich die Bundesregierung mit juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen, so Muinjangue. "Deutschland könnte sich aber auch entscheiden, die Angelegenheit außergerichtlich beilegen zu wollen. Das könnte dazu führen, dass die Volksgruppen einbezogen werden, die sich ausgeschlossen fühlen", sagte sie.
Nicht alle Herero und Nama-Verbände unterstützen die Klage jedoch. Unklar ist auch, ob das US-Gericht sie zur Entscheidung annehmen wird. Am 16. März soll es ein Treffen zwischen dem zuständigen Richter und den Anwälten der Herero und Nama geben.
"Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde", sagte der Namibia-Beauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, im Januar. Die Initiatoren seien schon zwei Mal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert.
Bisher hat die Bundesregierung direkte Verhandlungen mit den Herero und Nama-Gruppen abgelehnt. "Wir verhandeln zwischen Regierungen, ohne dass wir dabei zivilgesellschaftliche Organisationen ausschließen würden", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes im Januar.
Doch die Herero und Nama-Verbände um Esther Muinjangue wollen eine Entschuldigung Deutschlands nur akzeptieren, wenn sie in die Verhandlungen einbezogen werden. Zudem fordern sie Entschädigungen. Die deutschen Kolonialtruppen hätten auch die Lebensgrundlagen beider Völker zerstört, so die namibische Parlamentsabgeordnete Ida Hoffmann. "Armut, Hunger, Arbeitslosigkeit und Krankheit" gehörten in den Gebieten der beiden Volksgruppen zur Lebensrealität.
Keine individuellen Entschädigungen
Die Bundesregierung verweist auf die Entwicklungshilfe. Pro Kopf bekommt Namibia mehr Geld als alle anderen afrikanischen Länder.
Davon hätten die Herero und Nama aber in der Vergangenheit nicht profitiert, so Hoffmann. "Wir bekommen nichts. Daher verlangen wir Reparationen. Dies kann nicht in Form von Projekten sein, über die andere entschieden haben", sagte Hoffmann, die dem Nama Genocide Technical Committee vorsteht.
Konkrete Vorstellungen über die Art der Entschädigungen machten die Vertreter nicht. Auch die Höhe der gewünschten Zahlungen ist unklar.
Dies müsse in direkten Gesprächen mit der Bundesregierung geklärt werden, so Muinjangue. Es ginge aber nicht um individuelle Entschädigungen für heute lebende Herero und Nama.
Als Beispiel für eine mögliche Entschädigung nannte sie eine von Deutschland finanzierte Universität im Süden Namibias. Diese solle aber auch namibischen Studenten aus allen Ethnien offen stehen.
Individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesregierung strikt ab. Nach einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes denkt sie aber über einen Strukturfonds für die Nachfahren der Opfer nach.