Hitlers "Mein Kampf" bleibt auch in Auszügen verboten
8. März 2012Die Richter des Landgerichtes München sahen die beabsichtigte Veröffentlichung nicht durch das Zitatprivileg gedeckt: "Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk", heißt es in dem Urteil. (AZ 7 O 1533/12)
Die derzeit wöchentlich erscheinende Publikation "Zeitungszeugen" druckt in Zusammenarbeit mit renommierten Historikern Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus nach und kommentiert diese. Der Verlag wollte Auszüge aus "Mein Kampf" in drei Ausgaben in einer jeweils 15-seitigen Broschüre veröffentlichen.
Bevor die erste Ausgabe auf den Markt kam, hatte der Freistaat Bayern mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München ein Verbot des Abdrucks der Hitler-Zitate durchgesetzt. Das bayerische Finanzministerium hat als Rechtenachfolger des nationalsozialistischen Eher-Verlags das Urheberrecht über die Hitler-Schrift geerbt. 2015 - 70 Jahre nach Hitlers Tod - erlischt allerdings dieses Recht. Die Grünen im Landtag verlangten schon im Januar, dass Bayerns Regierung ein Konzept zum Umgang mit NS-Werken vorlegen müsse.
fab/se (epd,dpa,afp)