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Hoeneß im März frei?

22. Dezember 2015

Über den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird voraussichtlich im Januar entschieden. Zuvor wird der 63-Jährige noch einmal angehört.

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Hoeneß beim Prozess gegen ihn wegen Steuerhinterziehung im März 2014. Foto: Reuters
Hoeneß beim Prozess gegen ihn wegen Steuerhinterziehung im März 2014Bild: Reuters

Das Landgericht Augsburg wird in den kommenden Wochen den Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung prüfen. Vor Mitte Januar sei aber mit keiner Entscheidung zu rechnen, sagte Justizsprecher Claus Pätzel am Dienstag. Zuvor werde es noch eine nicht-öffentliche Anhörung geben. Der Anwalt des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten hatte bereits Anfang November mitgeteilt, dass Hoeneß einen Antrag auf eine so genannte "Halbstrafe" gestellt habe. Sollte diesem stattgegeben werden, müsste der 63-Jährige nur die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt. In diesem Fall wäre er Anfang März 2016 wieder ein freier Mann.

Hoeneß war im März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München. Die Wochenenden darf Hoeneß meist in seinem Haus am Tegernsee verbringen. Ihm wurde erlaubt, auch die Weihnachtstage im Kreise seiner Familie zu feiern.

sn/jw (dpa, sid)