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Hohe Geldstrafe für Böllerwerfer

9. März 2017

Weil er einen Knallkörper im Stadion gezündet hat, muss ein Anhänger des 1. FC Köln mehr als 20.000 Euro an den Verein überweisen. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor ein Grundsatzurteil zur Gewalt im Stadion gefällt.

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Ordner führen den Böllerwerfer (Bildmitte) im Februar 2014 ab. Foto: dpa-pa
Ordner führen den Böllerwerfer (Bildmitte) im Februar 2014 abBild: picture-alliance/Eibner-Pressefoto

Ein Böllerwerfer muss dem 1. FC Köln Schadenersatz in Höhe von 20.340 Euro plus Zinsen zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Bei der Summe handele es sich um den anteiligen Betrag der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hatte. Der Mann hatte bei einem Zweitliga-Heimspiel der Kölner gegen den SC Paderborn im Februar 2014 im Stadion einen Knallkörper gezündet. Sieben Zuschauer waren verletzt worden.

Der 1. FC Köln hatte im Anschluss wegen mehrerer Fan-Ausschreitungen insgesamt 80.000 Euro an den DFB zahlen müssen. Der Verein verlangte von dem Böllerwerfer 30.000 Euro. Nachdem das Oberlandesgericht dies zunächst abgelehnt hatte, war der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Dieser hatte entschieden, dass Krawallmacher für Geldstrafen haften, die Fußballvereine wegen des Fehlverhaltens von Randalierern im Stadion zahlen müssen. Der BGH verwies den Fall zurück an das OLG, das nun über die Höhe des Schadenersatzes befinden musste.

sn/asz (dpa, OLG Köln)