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Homo-Ehe steuerlich gleichgestellt

28. Juni 2013

Das Ehegattensplitting war in Deutschland bislang Ehen zwischen Mann und Frau vorbehalten. Künftig gilt es auch für eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Das hat der Bundestag beschlossen.

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Hand in Hand vor einer Regenbogenfahne (Foto: picture alliance/dpa)
Adoptionsrecht für Homosexuelle SymbolbildBild: picture alliance / dpa

Drei Wochen nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag eingetragene Lebenspartnerschaften homosexueller Paare im Steuerrecht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. Das sogenannte Ehegattensplitting gilt künftig für beide Formen des Zusammenlebens. Anfang des Monats hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte der Nachrichtenagentur AFP, etwa 20 Abgeordnete der konservativen CDU/CSU-Fraktion hätten gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt. Dieser habe somit nur dank der Zustimmung der Opposition eine Mehrheit erhalten.

Der CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann bestätigte Gegenstimmen in der Unionsfraktion und sprach von etwa 15 Abgeordneten. Er sei darüber "stark irritiert", sagte der homosexuelle Politiker der Nachrichtenagentur AFP. "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen", kritisierte er.

Steuerbelastung der Paare sinkt

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Etwa die Hälfte der Mindereinnahmen entfällt auf Länder und Gemeinden. Deshalb muss noch der Bundesrat zustimmen, was jedoch als sicher gilt. "Wer die gleichen Pflichten übernimmt, der muss selbstverständlich auch die gleichen steuerlichen Rechte erhalten", sagte der CDU-Abgeordnete Olav Gutting.

Keine Mehrheit für Gleichstellung beim Adoptionsrecht

Für die Forderung nach einer vollen Gleichstellung der Homo-Ehe im Adoptionsrecht fand sich keine Mehrheit im Bundestag. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt - auch von der FDP, die das Vorhaben eigentlich befürwortet. Die Freidemokraten folgten jedoch der Koalitionsräson. Weite Teile von CDU und CSU sind gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.

"Bis zum Nachweis des Gegenteils bin ich fest davon überzeugt, dass es das Beste für Kinder ist, wenn sie bei Vater und Mutter aufwachsen", sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) dem Internetportal "Focus Online". SPD, Grüne und Linke warfen der schwarz-gelben Koalition vor diesem Hintergrund Diskriminierung von Homosexuellen vor.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck spottete Richtung Union: "Wir sind im 21. Jahrhundert - auch wenn Sie es noch nicht gemerkt haben." Gutting betonte hingegen, die klassische Ehe sei die Keimzelle der Gesellschaft. "Nur Mann und Frau sichern den Fortbestand des Gemeinwesens."

gri/re (dpa, afp)