Honoraraffäre - einmal andersrum
28. Dezember 2012Es waren genau 1 831 397,38 Euro, die das Bundesfinanzministerium in der Amtszeit des damaligen Ministers und jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück an die Frankfurter Anwaltskanzlei "Freshfields Bruckhaus Deringer" gezahlt hat. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Summe, die zuvor die "Bild"-Zeitung in ihrer Freitagsausgabe genannt hatte. Die Axel Springer AG, in der die "Bild"-Zeitung erscheint, hatte erfolgreich auf die Herausgabe dieser Information geklagt.
Da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei betroffen gewesen seien, habe man dort zunächst die Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt, sagte der Sprecher des Ministeriums. Nachdem diese vorlag, habe man die Informationen freigegeben.
Geschäft oder Geschmäckle?
Bei den Beraterhonoraren geht es um die Zeit zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009. Die Wirtschaftskanzlei, die vor allem für große Unternehmen und Banken tätig ist, hatte unter anderem an dem Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt. Im Oktober war bekannt geworden, dass Steinbrück im Jahr 2011 einen Vortrag in der Anwaltsfirma gehalten hatte. Laut "Bild"-Zeitung erhielt Steinbrück dafür 15.000 Euro.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil dem Ministerium kein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden. Die privaten Interessen der Kanzlei seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig, so die Richter. Mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst 2013 bestehe ein breites öffentliches Interesse an umfassenden Informationen über den Kanzlerkandidaten der SPD. Dieses erstrecke sich auch auf Fragen der bisherigen Führung von politischen Ämtern.
gmf/ml (afp, dapd, dpa)