Indiens Justiz bestätigt Biometrie-Datenbank
26. September 2018Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die umstrittene Datenbank Aadhaar, die biometrische Daten von mehr als einer Milliarde Indern speichert, als verfassungskonform bestätigt. Die Regierung hatte das Verfassungsgericht angerufen, weil sie feststellen lassen wollte, dass die Bevölkerung kein grundsätzliches Recht auf den Schutz ihrer Daten habe.
Kritiker argumentieren, das Aadhaar-System, das Fingerabdrücke und Iris-Scans jedes Inders unter einer ihm zugewiesenen zwölfstelligen Nummer speichert, verwandle das 1,25-Milliarden-Einwohner-Land in einen Überwachungsstaat. Sie bemängeln die fehlende Transparenz und Sicherheit des Datensystems. Ihren Angaben nach sind Daten für so geringe Beträge wie 500 Rupien, umgerechnet sechs Euro, im Internet zu kaufen.
Das Gericht befand nun, dass die Vorteile des Systems dessen Nachteile überwiegen. Sie urteilten, dass jeder, der eine Steuerrückzahlung, Rente oder andere staatliche Leistungen beantragt, die Nummer angeben muss.
Ohne Ausweis kein Essen
Allerdings formulierten die fünf Richter in ihrem Urteil Einschränkungen: Sie wiesen Telekom-Unternehmen, Banken und Schulen an, die Vorlage des Aadhaar-Ausweises nicht verpflichtend zu machen. Kinder bräuchten anlässlich des grundsätzlichen Rechts auf Bildung keine Nummer, um sich für die Aufnahme an einer Schule zu bewerben. Zeitweise mussten Kinder die Nummer schon angeben, um überhaupt zum Schulessen zugelassen zu werden.
Aadhaar war ursprünglich geplant worden, um die Verteilung staatlicher Lebensmittelhilfen gerechter und transparenter zu gestalten. Die mittlerweile weltgrößte biometrische Datenbank ist inzwischen Pflicht, um staatliche Leistungen zu erhalten. Doch die Einführung hat zu Pannen und sogar Todesfällen geführt. Zahlreiche Menschen sollen verhungert sein, weil sie entweder keinen gültigen Ausweis vorlegen konnten oder die biometrische Erkennung nicht funktionierte.
jv/se (afp, epd)