Innenminister für NPD-Verbotsantrag
5. Dezember 2012Die Ressortchefs hätten beschlossen, den Ministerpräsidenten einen neuen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht zum Verbot der rechtsextremistischen Partei zu empfehlen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Rostock-Warnemünde. Die Ministerpräsidenten beraten bereits am Donnerstag (06.12. 2012) in Berlin über das Thema. Der Bund, Hessen und das Saarland verwiesen allerdings in einer Protokollnotiz darauf, dass sie bei einem neuen Verfahren erhebliche Risiken sehen.
Der Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte von den Ländern über den Bundesrat eingereicht werden. Auch Bundestag und Bundesregierung sind berechtigt, ein Parteiverbot zu initiieren. Ob sie sich einer Klage der Länder anschließen würden, ist aber noch offen. Kritiker fürchten ein Scheitern des Verfahrens an den hohen juristischen Hürden.
2003 war ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD in Karlsruhe gescheitert. Die Verfassungsrichter hatten kritisiert, dass die Partei bis in die Spitze mit V-Leuten der Verfassungsschutzämter durchsetzt sei. Nach dem Grundgesetz kann eine Partei als verfassungswidrig verboten werden, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". Die Länder-Innenminister nach eigenen Angaben mehr als tausend Seiten an Belegen für entsprechende Bestrebungen der rechtsextremistischen NPD.
wl/SC (dapd, afp)