Irak: Weitere Schritte zur Demokratie
13. Februar 2005
1. Den 275 neu gewählten Abgeordneten der Nationalversammlung obliegt zunächst die Aufgabe, aus ihrer Mitte den Parlamentspräsidenten und seine zwei Stellvertreter zu wählen. Bei der Abstimmung genügt die einfache Mehrheit.
2. Danach folgt die Wahl des Präsidialrates, der aus dem Staatspräsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht. Bei diesem Votum ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
3. Innerhalb von zwei Wochen nach seiner Ernennung muss sich der Präsidialrat einstimmig auf einen Ministerpräsidenten einigen sowie auf Vorschlag des künftigen Regierungschefs auch auf das Regierungskabinett.
Können sich der Präsident und seine Stellvertreter nicht einstimmig auf einen Regierungschef einigen, muss dieser stattdessen mit Zweidrittelmehrheit vom Übergangsparlament gewählt werden. Kann der dann gewählte Regierungschef im Parlament kein Vertrauen für sein Kabinett gewinnen, muss der Präsidialrat einen neuen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten bestimmen.
4. Weiterhin muss die Nationalversammlung bis zum 15. August den Entwurf für eine endgültige Landesverfassung vorlegen.
5. Der Entwurf wird dann bis spätestens 15. Oktober in einem landesweiten Referendum zur Abstimmung gestellt. Zur Bestätigung ist die einfache Mehrheit erforderlich, außerdem dürfen nicht mehr als zwei der 18 irakischen Provinzen den Verfassungsentwurf mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit ablehnen.
6. Wenn die Verfassung von der wahlberechtigten Bevölkerung bestätigt wird, ist bis spätestens 15. Dezember eine Parlamentswahl vorgesehen, aus der ein ständiges Parlament hervorgeht. In diesem Fall muss die dann neu zu wählende Regierung bis 31. Dezember im Amt sein.
Wird der Verfassungsentwurf dagegen per Referendum abgewiesen, wird ein neues Übergangsparlament gewählt, das innerhalb eines Jahres erneut einen Entwurf ausarbeiten soll. (afp)