Iran verurteilt Kölnerin zu langer Haftstrafe
4. August 2021Die Doppelstaatsbürgerin aus Köln wurde nach übereinstimmenden Angaben ihrer Tochter, ihres Anwalts und der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 66-jährigen Architektin und Menschenrechtsaktivistin werde Mitgliedschaft in einer "illegalen Gruppe" sowie "Propaganda gegen das Regime" vorgeworfen, teilte die IGFM mit.
Beide Anklagepunkte wies Nahid Taghavi nach Angaben ihres Anwalts Mostafa Nili nachdrücklich zurück. IGFM-Vorstandsprecher Martin Lessenthin erklärte, sie werde von dem Mullah-Regime als Geisel missbraucht. Im Iran habe sich Taghavi für Menschenrechte engagiert, vor allem für Frauen und für Meinungsfreiheit, so die IGFM.
Der Gefangenen sei im Gefängnis "sowohl konsularischer Beistand und angemessene medizinische Versorgung als auch Schutz vor einer Corona-Infektion verweigert worden", kritisiert die IGFM. Das Auswärtige Amt sei bisher nicht in der Lage gewesen, sich erkennbar für die Deutsch-Iranerin einzusetzen. Laut unbestätigten Berichten sitzt Taghavi derzeit im berüchtigten Ewin-Gefängnis in Teheran ein und hat sich kürzlich mit dem Coronavirus infiziert.
Amnesty International forderte Taghavis "umgehende Freilassung", sie sei "eine gewaltlose politische Gefangene". Ihre in Deutschland lebende Tochter Mariam Claren erklärte laut IGFM, ihre Mutter habe kein Verbrechen begangen, es sei denn Meinungs- und Gedankenfreiheit sind illegal. Sie sei im Iran eingesperrt wie tausend andere politische Gefangene.
Die im Iran geborene Taghavi lebt seit 1983 in Köln und besitzt neben der iranischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie war im Oktober 2020 in Teheran während eines Besuchs bei Verwandten festgenommen worden. Der Prozess gegen sie hatte im April in Teheran begonnen.
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin sagte: "Wir haben uns immer wieder für sie eingesetzt." Da Taghavi aber die doppelte Staatsbürgerschaft habe, sei sie aus Sicht Teherans Iranerin. Daher sei von deutscher Seite keine konsularische Betreuung möglich gewesen, so die Sprecherin.
qu/uh (afp, dpa, kna, ap)