Japan vollstreckt zwei Todesurteile
25. März 2016Die Hinrichtung durch Erhängen sei am Freitagmorgen ausgeführt worden, melden japanische Medien unter Berufung auf nicht genannte Quellen. Die Identität der Verurteilten, deren Verbrechen und der Ort der Hinrichtung sind nicht bekannt.
Menschenrechtsaktivisten prangern schon seit Jahren den Umgang mit der Todesstrafe sowie die Haftbedingungen in Japan an.
Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtler sowie ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten in Japan der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung durch Erhängen nicht mitgeteilt wird. Erst wenige Minuten vor ihrer Hinrichtung wird ihnen gesagt, dass sie sterben werden.
Jahrelang in Einzelhaft
Die zum Tode Verurteilten leben oft jahrelang in Einzelhaft. Am Tag der Hinrichtung dürfen sie sich von ihren Angehörigen nicht mehr verabschieden. Diese erfahren von dem Tod erst im Nachhinein.
Die japanische Regierung beruft sich auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger in dem asiatischen Land die Todesstrafe für brutale Mörder befürworte. In Japan gibt es sieben Todeskammern in Vollzugsanstalten in den Städten Tokio, Osaka, Hiroshima, Nagoya, Sapporo, Fukuoka und Sendai.
haz/ar (dpa, afp)