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Journalist Mansur kommt frei

Richard A. Fuchs22. Juni 2015

Mehr als 48 Stunden saß Al-Dschasira-Journalist Mansur in Berlin in Haft, auf der Grundlage eines zweifelhaften internationalen Haftbefehls. Auch wenn die Haft nun endete, bleiben bohrende Fragen an die Bundesregierung.

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Deutschland Freilassung Ahmed Mansur
Bild: Reuters/F. Bensch

Für Ahmed Mansur ist es eine gute Nachricht: Nachdem der arabische Fernsehjournalist des katarischen Senders Al-Dschasira am vergangenen Samstag auf dem Berliner Flughafen Tegel festgenommen wurde, ist er jetzt wieder frei. Der 52-Jährige werde nicht an Ägypten ausgeliefert, hieß es am Montagnachmittag vonseiten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Bei der Prüfung des Auslieferungsantrages hätten neben rechtlichen Bedenken auch "nicht ausschließbare politisch-diplomatische Bedenken" eine ausschlaggebende Rolle gespielt, so der Generalstaatsanwalt. Damit endet Mansurs Gewahrsam in der Justizvollzugsanstalt Moabit, in der der arabische TV-Star seit Samstag einsaß. Mansur sei auf dem Weg nach Doha in Katar gewesen, als er auf der Basis eines Fahndungsaufrufs durch die internationale Polizeibehörde Interpol festgesetzt wurde, so die Darstellung der Bundesregierung.

Politiker, aber auch Aktivisten protestierten scharf gegen die Festnahme auf Betreiben Ägyptens
Politiker und Aktivisten protestierten scharf gegen die Festnahme auf Betreiben ÄgyptensBild: Getty Images/AFP/A. Berry

Regierung: "Keine Auslieferung, wenn Todesurteile drohen"

Bereits von Anfang an schien eine Auslieferung an Ägypten aber fraglich, betonte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer. "Natürlich wird niemand aus Deutschland ausgeliefert, der Gefahr läuft, im Ausland zum Tode verurteilt zu werden". Wiederholt habe die Bundesregierung Kritik an Entscheidungen der ägyptischen Justiz geäußert, die willkürliche Massenverurteilungen und Todesurteile im Schnellverfahren nach sich gezogen hätten, so der Sprecher. Nach Angaben von Mansurs Fernsehsender Al-Dschasira sei der Journalist 2014 in seiner Abwesenheit von der ägyptischen Justiz verurteilt worden. Die Anklageschrift habe ihm vorgeworfen, während der Proteste des 'Arabischen Frühlings' im Jahr 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo an der Folter eines Rechtsanwalts beteiligt gewesen zu sein. Bis zu 15 Jahre Haft wurden ihm angedroht.

Mansurs Anwalt Fazli Altin wies die Vorwürfe im Namen seines Mandanten zurück. Sie seien "politisch motiviert". Ägyptens derzeitige Militärregierung unter Präsident Abdelfattah al-Sisi versuche, den TV-Moderator als Unterstützer der inzwischen verbotenen Muslimbruderschaft zu diffamieren, um ihn so mundtot zu machen. Der in Katar ansässige Sender Al-Dschasira gilt als scharfer Kritiker des ägyptischen Militärregimes. Der Sprecher der deutschen Bundesregierung, Steffen Seibert, betonte hierzu: "Unsere Beziehungen zu Ägypten schließen unsere Kritik an verschiedenen Missständen, die wir von hier aus sehen, ein."

Grüne: "Deutsches Ansehen nimmt Schaden"

Die Festnahme Mansurs in Deutschland hatte für viel Aufregung und - nicht minder scharfen - Protest gesorgt. Journalistenverbände zeigten sich fassungslos und forderten umgehende Aufklärung, Politiker quer durch alle Parteien sprachen sich gegen eine mögliche Auslieferung aus. Auch das Vorgehen der Bundesregierung wurde scharf kritisiert.

Im DW-Interview bezeichnete die grüne Oppositionspolitikerin Franziska Brantner das Verhalten der Bundesregierung im Fall Mansur als "dilettantisch", mit schwerwiegenden Folgen für das deutsche Ansehen in der Welt. "Es geht auch darum: Sind bei uns Menschen, die politisch verfolgt werden, willkommen oder eben nicht?"

Grünen-Bundestagsageordnete Brantner sieht Schaden für das deutsche Image
Die Grünen-Bundestagsageordnete Brantner sieht Schaden für das deutsche ImageBild: picture-alliance/dpa

Für Stefan Liebich von der oppositionellen Linkspartei zieht der Fall Mansur ganz grundsätzliche Fragen für die deutsche Außenpolitik nach sich. Es gelte, niemand in Länder abzuschieben, "wo ihnen nach nicht-rechtsstaatlichen Kriterien Todesurteile drohen könnten", sagt Liebich im DW-Interview. Ein "Weiter so!" wie vor dem Fall Mansur könne und dürfe es nicht geben. "In Ägypten weiß niemand, wenn er dort ankommt, zu welchen Strafen er verurteilt wird", so Liebich. Gegner von Machthaber al-Sisi würden allesamt zu geächteten Muslimbrüdern erklärt und mit willkürlichen Strafen überzogen. "Deswegen muss man da sehr vorsichtig sein, auch dann, wenn es keine konkrete Androhung einer Todesstrafe gibt", so Liebich.

Zweifel am internationalen Haftbefehl bleiben

Ungeklärt bleibt unterdessen, welche Umstände genau zur Festnahme des ägyptischen Journalisten in Deutschland geführt haben. Hier unterscheiden sich die Darstellung der Bundesregierung und die Mansurs eklatant, was aufhorchen lässt. So sind nach Darstellung des Bundesinnenministeriums die ägyptischen Behörden bereits im Oktober vergangenen Jahres in Deutschland vorstellig geworden und hätten einen nationalen Haftbefehl gegen Mansur in die Fahndungsliste der internationalen Polizei-Behörde Interpol eingespeist. Zuständig hierzulande ist das Bundeskriminalamt, welches die Interpol-Anfragen für Deutschland bearbeitet. Der Fahndungsaufruf gegen Mansur habe nie seine Gültigkeit verloren, sagt das Ministerium. Just dies bestreiten Mansur und sein Anwalt aber vehement. Um dies zu beweisen legte Mansurs Anwalt ein vermeintliches Fax des Interpol-Generalsekretariats vor. Darin heißt es, dass dem ägyptischen Fahndungsaufruf gegen Mansur bereits vor sechs Monaten von Interpol die Zustimmung entzogen wurde, weil das Ansinnen womöglich auch von der Behörde als politisch motiviert eingestuft wurde.


Mansur wäre demnach am vergangenen Samstag auf der Basis eines "veralteten" Strafbefehls festgenommen worden, so der Vorwurf. Das Bundesinnenministerium dementiert dies und führt aus, dass die Interpol-Bedenken gegen eine Festnahme Mansurs ordnungsgemäß bearbeitet worden seien. Sowohl Auswärtiges Amt als auch Bundesjustizministerium hätten den Fall durchleuchtet und seien am 27. Januar zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahndungsaufruf gegen Mansur in Deutschland gültig bleiben solle. Die Bundespolizei habe, so das Innenministerium, auf der Basis eines gültigen Fahndungsersuchens gearbeitet.

Noch ist nicht klar, welche Version der Wirklichkeit näher kommt. Schon jetzt ist klar, wie ernst es das ägyptische Regime mit der Festnahme Mansurs nahm. Auf DW-Nachfrage bestätigte der Außenamtssprecher, dass bereits am Sonntag die ägyptische Botschaft eine "Verbalnote" geschickt habe. Darin, aller Voraussicht nach, eine mit Nachdruck verfasste Aufforderung, Mansur schnell nach Ägypten auszuliefern. Genau dass ist mit der Entscheidung des zuständigen Berliner Gerichts jetzt aber unmöglich geworden, was insbesondere der Bundesregierung Luft verschaffen dürfte. Um Schadensbegrenzung bemüht, hob Außenamtssprecher Martin Schäfer denn auch hervor: "Niemand kann der Bundesregierung unterstellen, dass wir uns nicht für die Rechte von Journalisten einsetzen." Ob der betroffene Ahmed Mansur das allerdings unterschreiben würde, ist fraglich.

Schon bald dürfte Ahmed Mansur wieder auf dem Bildschirm sein.
Schon bald dürfte Ahmed Mansur wieder auf dem Bildschirm sein.Bild: picture-alliance/dpa/Al-Dschasira