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Atomkonzerne können sich freikaufen

19. Oktober 2016

Die Bundesregierung hat den Atommüll-Pakt mit den vier AKW-Betreibern gebilligt: Zwischen- und Endlagerung gehen in die Verantwortung des Staates über. Die Konzerne müssen 23,5 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen.

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Atommüll Fässer in Morsleben Archiv 2009
Bild: picture-alliance/dpa

Mit dem Super-GAU von Fukushima war die Kehrtwende gekommen: Mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg hat die Bundesregierung jetzt die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten in Deutschland gestellt. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, um sich mit den Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW abschließend über die Finanzierung des Atomausstiegs zu verständigen. Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag einer Expertenkommission umgesetzt.

Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls müssten demnach die Unternehmen sorgen. Zwischen- und Endlagerung des Atommülls würden in die Verantwortung des Staates übergehen.

Infografik Atomausstieg Deutsch

Risiko dem Steuerzahler zugeschoben 

Laut Gesetzentwurf sollen die vier AKW-Betreiber bis zum Jahr 2022 rund 23,5 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Lagerung des Mülls managen würde. Im Gegenzug für einen darin enthaltenen Milliardenaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit "freikaufen" - dieses Risiko würde beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie.

Der Staat würde mit dem Fonds Geld für den Atomausstieg sichern, das bei möglichen Konzernpleiten verloren wäre. Das letzte Atomkraftwerk in Deutschland soll 2022 vom Netz gehen. Derzeit sind noch acht Meiler in Betrieb. 

Die Atomkommission der Regierung hatte ihre Vorschläge im April präsentiert. Diese waren von den Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und auch Parteien einstimmig beschlossen worden. Daher gilt es als sicher, dass im parlamentarischen Verfahren keine wesentlichen Korrekturen mehr vorgenommen werden. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.

Die EU-Kommission wird prüfen, ob es sich bei dem Deal mit den Energiekonzernen möglicherweise um unerlaubte Beihilfen handelt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hofft, dass das Gesetz noch im Winter in Kraft tritt.  

SC/stu (rtr, dpa)