Kabinett beschließt Beschneidungsgesetz
10. Oktober 2012Danach soll der Eingriff in Deutschland erlaubt bleiben. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt darf die Beschneidung auch von einer von der Religionsgemeinschaft dafür vorgesehenen Person durchgeführt werden, wenn sie dafür speziell ausgebildet wurde.
Jüdische und muslimische Verbände begrüßten de Entwurf. "Das sei en ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf", sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann der "Rheinischen Post". Es werde damit das "entscheidende Signal" ausgesendet, "dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter willkommen ist."
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte, mit die durch das Gesetz geschaffenen Rechtssicherheit bedeute zugleich die "Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit und damit auch Rechtsfrieden in unserem Land".
Es geht nicht ohne Kritik
Kritik kommt weiterhin von Teilen der Ärzteschaft und der Deutschen Kinderhilfe. Für sie ist die körperliche Unversehrtheit des Kindes wichtiger als die Religionsfreiheit der Eltern.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts. Es hatte in einem Einzelfall die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als Körperverletzung gewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen und Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei ihnen gilt die Beschneidung als wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil ihrer religiösen Identität.
gmf/qu (dapd, dpa)