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Politik

Kabinett billigt schärfere Corona-Regeln

24. August 2022

Es wird zwar bundeseinheitliche Bestimmungen geben - wie die Maskenpflicht in Fliegern und Fernzügen. Aber die Länder haben auch Raum für eigene Regelungen. Der "Flickenteppich" wird wohl wieder nicht zu vermeiden sein.

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Justizminister Marco Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellen in der Bundespressekonferenz die Beschlüsse vor
Justizminister Buschmann und Gesundheitsminister Lauterbach stellen in der Bundespressekonferenz die Beschlüsse vorBild: Christian Ditsch/epd

Die Bundesregierung hat die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter gebilligt. Das Kabinett beschloss in Berlin Änderungen am Infektionsschutzgesetz, die nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, es gehe darum, eine hohe Zahl von Todesfällen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen nach COVID19-Erkrankungen zu verhindern.

Bundesweite Testpflicht für Besucher und Personal von Kliniken 

Dem Entwurf von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zufolge soll vom 1. Oktober an bundesweit einheitlich eine Maskenpflicht im öffentlichen Bahnfernverkehr und in Flugzeugen gelten. Auch die Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden einheitlich geregelt. Es gilt eine Masken- und eine Testpflicht für Besucher und Personal, mit Ausnahmen beispielsweise für frisch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher.

Weitere Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. Dasselbe soll gelten, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind auch Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Lockdowns und Kontaktsperren nicht vorgesehen

Ansonsten können von Oktober an die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen je nach Lage verschärfen. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, können sie Masken im öffentlichen Personennahverkehr und in Innenräumen vorschreiben. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.

Über die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr - hier die U-Bahn in Hamburg - müssen die Länder entscheiden
Über die Maskenpflicht im Personennahverkehr - hier die U-Bahn in Hamburg - müssen die Bundesländer entscheiden Bild: Marcus Brandt/dpa/picture alliance

Die Maskenpflicht kann erweitert werden, etwa auf Veranstaltungen draußen, wenn in einem Bundesland oder einer Region andernfalls die Gesundheitsversorgung gefährdet ist. Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen. In Schulen sollen Masken für Kinder ab der fünften Klasse zur Pflicht gemacht werden können, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist.

"Kann dieser ganze Mist nicht vorbei sein?"

Justizminister Buschmann betonte, das neue Gesetz gebe den Ländern viele "Optionen" im Kampf gegen die Pandemie - die Länder müssten diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen. Er warnte angesichts der derzeit eher entspannten Infektionslage vor einer Pandemiemüdigkeit. "Es gibt im Moment das Gefühl: Kann dieser ganze Mist nicht vorbei sein?", sagte der Minister. "Aber das Virus ist eben noch nicht weg."

sti/rb  (afp, dpa, rtr, epd, kna)