Gegen Überwachung von Linkspolitiker
9. Oktober 2013Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt. Das Karlsruher Gericht hob dazu eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne.
Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion. Seit Herbst 2009 ist er Chef der Linksfraktion im Thüringer Landtag. Er hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."
Klagen seit zehn Jahren
Ramelow wurde seit 1986 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Grund dafür waren allein seine Mitgliedschaft und seine Funktionen in der Linkspartei. Er war den Vorinstanzen zufolge nicht verdächtig, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen" und beteiligte sich auch nicht an radikalen Strömungen innerhalb der Partei. Seine Beobachtung sei deshalb ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat, entschieden die Richter.
Ramelow zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts."Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt! Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich, dass ich in Karlsruhe gesiegt habe", schrieb Ramelow bei Twitter.
sti/wl (afp, dpa)