Karlsruhe billigt Euro-Rettungsschirm
12. September 2012In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung wies der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Eilanträge gegen die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zum "Europäischen Stabilitätsmechanismus", ESM, und zum europäischen Fiskalpakt im wesentlichen zurück. Die Kläger wollten mit ihren Anträgen Bundespräsident Joachim Gauck die Unterschrift unter die Ratifizierungsgesetze bis zur späteren Entscheidung in der Hauptsache verbieten lassen.
Das Verfassungsgericht legte nun fest: Deutschland darf sich am dauerhaften Rettungsschirm beteiligen, muss aber völkerrechtlich verbindlich klarstellen, dass im ESM die deutsche Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden kann. Außerdem müssen Bundestag und Bundesrat immer ausreichend über die Aktivitäten des ESM informiert werden.
Die Bundesrepublik ist das letzte der 17 Euro-Länder, das den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Wegen der Klagen hat sich der eigentlich für Juli geplante Start des ESM verzögert. Er soll mit bis zu 500 Milliarden Euro kriselnde Euro-Länder stützen können. Dazu wird er mit einem Grundkapital von 700 Milliarden Euro abgesichert, zu dem Deutschland 190 Milliarden Euro beitragen soll: 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien im Bundeshaushalt. Auch der von Bundeskanzlerin Angela Merkel durchgesetzte europäische Fiskalpakt mit einer Schuldenbremse kann nach der Entscheidung der Verfassungsrichter nun von Deutschland ratifiziert werden.
Bisher größte Verfassungsklage
Die Kläger hatten unter anderem befürchtet, dass durch die Haftung Deutschlands für notleidende Euro-Staaten im Ernstfall die Haushaltsautonomie des Bundestags ausgehebelt werden könnte. Geklagt hatten unter anderem die Fraktion der Linken, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie" mit einer von 37.000 Menschen getragenen Bürgerklage. Es handelte sich damit um die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Karlsruher Gerichts.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte in der Urteilsbegründung, über die "Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit" des Euro-Rettungspakets habe das Gericht nicht zu entscheiden. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, "die direkt vom Volk gewählt sind".
wl/SC (dpa, dapd, rtr, afp)