Kein Anklageverfahren gegen Sarkozy
23. November 2012Der 57-Jährige konnte am Donnerstagabend nach zwölfstündiger Vernehmung durch einen Untersuchungsrichter den Justizpalast in der südwestfranzösischen Stadt verlassen. Nicolas Sarkozy sei in der Spenden- und Korruptionsaffäre um die L'Oreal-Erbin Liliane Bettencourt als "Zeuge im Rechtsbeistand" entlassen worden, erklärte sein Anwalt Thierry Herzog. Das bedeutet, dass Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vorliegen, sie aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.
In der Bettencourt-Affäre geht es unter anderem um den Verdacht, Sarkozy könnte seinen erfolgreichen Wahlkampf 2007 mit illegalen Bargeldspenden aus dem Milliardenvermögen der Bettencourt-Familie finanziert haben. Hintergrund der Ermittlungen sind unter anderem Zeugenaussagen von ehemaligen Angestellten im Hause Bettencourt. Eine frühere Buchhalterin behauptet, dass sie für eine Wahlkampfspende 150.000 Euro Bargeld organisieren sollte. Andere Mitarbeiter wollen prall gefüllte Umschläge gesehen haben.
Verdacht auf illegale Parteifinanzierung
Die inzwischen 90 Jahre alte Bettencourt leidet nach Angaben von Ärzten unter fortschreitender Demenz und steht mittlerweile unter Vormundschaft ihres Enkels Jean-Victor Meyer.
Es besteht zudem der Verdacht, dass auch nach der Wahl weiteres Geld in Millionenhöhe an die französischen Konservativen floss. In Frankreich sind Parteispenden von Privatpersonen nur bis zu einer Höhe 7500 Euro pro Jahr erlaubt. Sarkozy hat mehrfach alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Im Zuge der Affäre waren bereits im Juli die Wohnung sowie Büros des ehemaligen Staatschefs durchsucht worden. Sarkozy ist erst der zweite Präsident Frankreichs, der seit 1958 von einem Untersuchungsrichter vorgeladen wurde.
gmf/wa (afp, dapd, dpa)