Kein Ja für Todesstrafe auf deutschem Boden
28. April 2017Die Bundesregierung kann verhindern, dass Türken in Deutschland über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erstellt hat. Demnach muss jede Abstimmung eines anderen Staates in Deutschland von diesem erst beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Wenn es um "unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Rechtsstandards" gehe, sei sogar eine "Versagenspflicht" der deutschen Regierung denkbar.
Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden Türken über die Einführung des Präsidialsystems in ihrem Heimatland abstimmen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte anschließend ein weiteres Referendum ins Gespräch gebracht - über die Todesstrafe. Doch gegen eine Abstimmung hierüber auf deutschem Boden regt sich parteiübergreifend Widerstand.
"Nicht mit Polizeigewalt"
Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum (CDU), sagte der "Saarbrücker Zeitung", man könne zwar nicht mit Polizeigewalt in Botschaften eindringen, um ein solches Referendum zu verhindern. "Aber wir sollten alles unternehmen, um es zu erschweren."
Unionsfraktionschef Volker Kauder sieht das ähnlich. "Eine deutsche Unterstützung für eine solche Abstimmung darf es nicht geben", sagte der CDU-Politiker der "Passauer Neuen Presse". Auch der stellvertretende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält ein derartiges Referendum für "undenkbar". Im Gespräch mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" erklärte er, es gebe bereits Signale an die türkische Regierung, "dass wir eine solche Abstimmung nicht gutheißen würden".
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, hatte am Mittwoch erklärt, der Bundesregierung liege bisher kein Antrag der Türkei zur Durchführung eines Todesstrafen-Referendums vor. Unabhängig davon werde Berlin "keine Initiativen zur Einführung der Todesstrafe unterstützen".
jj/cr (dpa, afp, kna)