Kein Mindestlohn für Amateurfußballer
23. Februar 2015Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in Berlin klar, nachdem es in den Vereinen erhebliche Verunsicherungen gegeben hatte. Nahles hatte sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen. Die Vertragsspieler, die Vereinsmitglieder sein müssten, bekämen eine geringe Aufwandsentschädigung und seien in der Regel als Minijobber angemeldet, sagte die Ministerin. Die Vereinstätigkeit sei in aller Regel aber nicht der Hauptbroterwerb.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, diese Regelung betreffe auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. Man habe damit eine Regelung für die praktische Arbeit vor Ort gefunden. DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel betonte, die Regel, bei einem Minijob gelte der Mindestlohn, "gilt für Vertragsspieler nicht". Solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun. Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Im Fußballbereich gebe es rund 8800 solcher Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung bekämen.
Bessere Bezahlung für Hauptamtliche
Grindel unterstrich zugleich, dass Angestellte von Vereinen, wie hauptamtliche Platzwarte, allerdings sehr wohl unter die Mindestlohnregelung fielen. "Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis, das unser Schatzmeister Reinhard Grindel und DFB-Vizepräsident Rainer Koch im Dialog mit dem DOSB und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt", sagte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach.
Gerade in den unteren Spielklassen war die Verunsicherung groß. Nahles war insbesondere aus den Reihen des Koalitionspartners CDU/CSU wiederholt aufgefordert worden, die Mindestlohnregelungen zu überprüfen. Die Verständigung mit DOSB und DFB im Amateurvertragsbereich sei keine Korrektur ihres Gesetzes, sondern eine Klärung, sagte die Ministerin, die zuvor stets betont hatte, dass es keine Ausnahmen beim Mindestlohn geben solle. Denn diese Regelungen seien schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestages festgehalten worden. Und diese Protokollnotiz sei durchaus verbindlich.
asz/sn (sid, dpa)