Keine Gnade für John Lennons Mörder
23. August 2014Nun kann der 59-Jährige frühestens in zwei Jahren einen weiteren Antrag stellen. Chapman hatte John Lennon (Artikelfoto) am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnhaus in New York erschossen. Er wurde im August 1981 zu lebenslanger Haft mit der erstmaligen Möglichkeit zur Entlassung nach 20 Jahren verurteilt. Derzeit verbüßt er seine Strafe im Hochsicherheitsgefängnis von Alden im Bundesstaat New York.
Der Bewährungsausschuss sieht eine "begründete Wahrscheinlichkeit", dass Chapman nach einer Entlassung wieder Straftaten begehen würde. Zwar zeigt der Täter seit 1990 Reue für den Mord an Lennon, seine Anträge auf Haftentlassung wurden aber stets zurückgewiesen. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 urteilte der Ausschuss, der Häftling werde weiter von dem Drang nach "Ruhm und Bekanntheit" getrieben, der ihn zum Mörder gemacht habe. Auch 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 lehnte das Gremium eine Bewährung ab.
Lennons Witwe Yoko Ono kämpft jedes Mal, wenn eine Bewährung ansteht, gegen die Entlassung. Sie will, dass Chapman bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern bleibt.
rb/qu (afp, dpa)