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Klage gegen Börsensteuer gescheitert

30. April 2014

Großbritannien hatte sich vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Alleingang von elf EU-Staaten gewehrt. Nach dem Urteil ist der Weg nun frei für die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Finanztransaktionssteuer.

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg EuGH
Bild: picture-alliance/dpa

Elf Staaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland, dürfen im Alleingang eine Steuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukte erheben. Damit ist Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit seiner Klage gescheitert: Die britische Regierung sah durch den Beschluss des EU-Ministerrats vom Januar 2013, die Steuer auch ohne die übrigen 17 EU-Länder auf den Weg zu bringen, ihre Rechte als nicht-teilnehmender Staat missachtet.

Das Land sieht die geplante Finanztransaktionssteuer mit großer Skepsis und argumentiert, auch auf die anderen EU-Staaten könnten indirekt Kosten zukommen. Außerdem fürchtet sie die Kosten, die auf ihre heimischen Marktakteure zukommen könnten, wenn diese in den Ländern, in die es die Steuer geben soll, handeln.

Die geplante Börsensteuer gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen. Wie sie im Detail aussehen soll, ist auch unter den elf interessierten Ländern noch umstritten. Politiker und Experten gehen davon aus, dass die elf EU-Staaten nach der Entscheidung des EuGH zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer auf den Tisch legen. Deutschland und Frankreich wollen sie möglichst noch vor der Europawahl am 25. Mai umsetzen.

Schrittweise Einführung denkbar

Ursprünglich war angedacht, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern. Mittlerweile deutet jedoch viel darauf hin, dass die Steuer stufenweise eingeführt wird und zahlreiche Transaktionen ausgeklammert werden, um etwa Refinanzierungsgeschäfte der Banken untereinander nicht zu erschweren. Viele Finanzinstitute haben sich auf eine abgespeckte Version der Steuer eingestellt. Die Deutsche Börse rechnet etwa damit, dass am Ende auch in der EU in erster Linie der Aktienhandel besteuert wird, wie dies in Frankreich und Großbritannien bereits der Fall ist.

Wenn das Gesetz fertig ausgearbeitet ist, hat Großbritannien die Möglichkeit, es noch einmal vor Gericht anzufechten. Das britische Finanzministerium äußerte sich nach dem aktuellen Urteil gelassen: "Die Entscheidung bestätigt, dass Großbritannien in der Lage sein wird, den endgültigen Vorschlag für die Börsensteuer anzufechten, wenn dieser nicht in unserem nationalen Interesse sein sollte und die Integrität des Binnenmarktes untergräbt."

hmf/SC (dpa, epd, rtr)