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Sattes Plus bei Abgeordentendiäten

10. Februar 2014

Eine Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten sorgt jedesmal für heftige öffentliche Diskussionen. Die Große Koalition will deshalb einen Automatismus schaffen. Vorher gibt es aber noch ein Plus von zehn Prozent.

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Blick in den Bundestag bei der Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel Ende Januar (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Gegenwärtig verdient ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages 8252 Euro im Monat. Die Bezüge waren zuletzt im Januar 2013 angehoben worden. CDU/CSU und SPD haben sich jetzt auf eine grundlegende Reform verständigt, um das leidige Thema Diätenerhöhung ein für allemal vom Tisch zu bekommen. Die Spitzen der beiden Koalitionsfraktionen haben einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Anhebung in zwei Schritten

Danach sollen die Diäten in zwei Schritten auf das Gehalt von Richtern von 9082 Euro steigen. Eine erste Anhebung um 415 Euro oder fünf Prozent ist zum 1. Juli 2014 vorgesehen. Eine weitere Erhöhung, ebenfalls um 415 Euro, soll am 1. Januar 2015 erfolgen, ein Plus vom weiteren 4,8 Prozent. Damit hätten die Abgeordneten etwa das schon seit längerem angestrebte Niveau von Richtergehältern erreicht.

Nach 2015 soll die Steigerung der Bezüge der Abgeordneten dann automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt werden. Bislang muss der Bundestag jede Diätenerhöhung gesondert beschließen. Die Mehrkosten dieser Diätenreform beziffert die Unionsfraktion auf 1,7 Millionen Euro in diesem und auf 3,5 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Kaum Abstriche bei Pensionen

Bei der Altersversorgung der Abgeordneten soll es nach dem Willen der großen Koalition keine gravierenden Änderungen geben. Das maximale Versorgungsniveau soll von derzeit 67,5 Prozent der Diät nach 27 Abgeordnetenjahren auf 65 Prozent sinken. Die Möglichkeit des Pensionseintritts schon mit 57 Jahren soll abgeschafft werden. Stattdessen sollten Abgeordnete von der nächsten Legislaturperiode an frühestens mit 63 Jahren in Pension gehen können.

Symbolbild Korruption (Foto: picture alliance CTK)
Bild: picture alliance/CTK

Fünf Jahre Haft bei Korruption

Nach jahrelangen Diskussionen haben sich Union und Sozialdemokraten zudem auf schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung geeinigt. Künftig soll gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornimmt oder unterläßt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Derzeit gilt nur der direkte Kauf beziehungsweise Verkauf von Stimmen bei Entscheidungen im Parlamentsplenum und in Bundestagsausschüssen als strafbar. Die Verschärfungen würden auch auch den Weg frei machen für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.

wl/SC (dpa, rtr)