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Nichts gewonnen

Sabine Faber1. Juli 2014

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein als Burka-Verbot bezeichnetes Gesetz bestätigt. Juristisch lässt sich das zwar nachvollziehen, doch der gewünschte Effekt wird ausbleiben, meint Sabine Faber.

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Vollverschleierte Frau im Bahnhof von Lyon (Foto: Getty Iages)
Per Gesetz weiter in Frankreich verboten: Vollverschleierte FrauenBild: Getty Images

Es ist eher selten, dass ich in Deutschland Frauen in der Ganzkörperverschleierung sehe. Dennoch sitzt mir gelegentlich in der Straßenbahn eine Burka-Trägerin gegenüber. Jedesmal geht mir der gleiche Gedanke durch den Kopf: Warum tut sie das? Hat sie die Burka aus freien Stücken angezogen oder steckt dahinter ein tyrannischer Ehemann oder Familienvater? Tatsächlich ist das schwer herauszufinden. Denn nur diejenigen, die es wirklich freiwillig tun, werden diese Frage wahrheitsgemäß beantworten. Die anderen, die gezwungenermaßen die Burka tragen, können dies öffentlich ja gar nicht zugeben.

Keine Burka weniger

Die Burka ist ein Zeichen der Unterdrückung der Frau - so zumindest schreiben viele Kommentatoren im Internet zu schon eingeführten oder geplanten Verboten des Ganzkörperschleiers in Europa. Ja, vielleicht ist sie das wirklich. Aber mit einem Verbot der Burka im öffentlichen Raum ist die Unterdrückung sicher nicht beendet. Keine Frau, die gezwungenermaßen die Burka trägt, wird diese aufgrund eines Gesetzes wie in Frankreich ablegen, besser gesagt: ablegen dürfen. Im Zweifel wird diese Frau einfach nicht mehr ihr Haus verlassen und auf die Straße gehen können. Wenn also diesen Frauen geholfen werden soll, muss dies auf anderem Weg geschehen.

Sabine Faber (Foto: DW)
Sabine Faber, Politik-Redakteurin der Deutschen WelleBild: DW

Verschleierte Intention

Das Gesetz, das in Frankreich seit April 2011 in Kraft ist, ist übrigens ein Vermummungsverbot und kein explizites Burka-Verbot. Sein Ansinnen ist also allenfalls ein über Bande gespielter Angriff auf die islamische Vollverschleierung oder die Religionsfreiheit. Frankreich argumentierte sehr allgemein, dass seine Bürger zwecks eines guten gesellschaftlichen Miteinanders ihre Gesichter nicht verschleiern sollten - gemeint sind damit auch Kapuzenpullover oder Motorradhelme. Wenn aber das gute Miteinander nur formaljuristisch funktioniert, weil entrechtete Frauen dank eines Gesetzes in ihren Wohnungen eingeschlossen werden, dann hat die Gesellschaft versagt.