Mit bis zu 50 Millionen Euro Geldstrafe droht Bundesjustizminister Heiko Maas in seinem vergangene Woche vorgelegten Gesetzesentwurf den Sozialen Netzwerken, wenn diese nicht konsequent gegen Hass und Fake News im Internet vorgehen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden, in komplizierten Fällen binnen sieben Tagen. Das klingt erst einmal gut: Maas als Rächer der Beleidigten, der es endlich wagt, den Internet-Giganten Facebook & Co. die Stirn zu bieten.
Alle Macht den Sozialen Netzwerken?
Doch so einfach ist es nicht. Denn des Gesetzesentwurf hat einen entscheidenden Fehler, den Markus Reuter vom Blog netzpolitik.org so beschreibt: "Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit". Betroffene Nutzer könnten sich demzufolge nur noch im Nachhinein vor Gericht gegen die Löschung ihrer Inhalte wehren. Maas hat mit seinem Gesetzesentwurf zwar vermieden, innerhalb der Bundesregierung ein "Ministerium für Wahrheit" zu etablieren. Doch jetzt werden den Plattformen entsprechend weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Problematisch ist auch, dass im Gesetzentwurf die Dienste aufgerufen werden, nicht nur sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien (also geteilte Links) eines rechtswidrigen Inhalts zu löschen, sondern auch "wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts" zu treffen. Solche Uploadfilter gibt es bereits: Bestimmte Dateien werden automatisch gesperrt, sobald sie online gestellt werden. Doch ein solcher Filter ist ebenfalls ein mächtiges und zweischneidiges Schwert: Zum einen kann man verhindern, dass etwa Enthauptungsvideos des IS immer wieder aufs neue online gestellt werden. Zum anderen wurden in den USA aber Fälle bekannt, in denen die Polizei durchsetzte, dass Videos, die Polizeigewalt zeigten, gelöscht und mit Uploadfiltern versehen wurden. Damit fällt ein wirksames Mittel weg, Gegenöffentlichkeit zu schaffen.
Hoffen auf den parlamentarischen Prozess
Klar ist: Wer von Hassbotschaften und bewusster Verdrehung von Tatsachen in Sozialen Netzwerken betroffen ist, hat ein Anrecht auf Schutz. Das betrifft Beleidigung und Verleumdung ebenso wie Volksverhetzung und Aufforderungen zu Straftaten. Hier zielt der Vorschlag von Maas in die richtige Richtung. Andererseits darf das Gesetz nicht dazu führen, dass die kritische Meinungsäußerung unterdrückt wird. Wünschenswert wäre, wenn Maas' Entwurf während des Gesetzgebungsverfahrens entsprechend verbessert würde. Aber hier lässt ein geflügeltes Wort des verstorbenen SPD-Politikers Peter Struck hoffen: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist."
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