Augsburgs Trainer Manuel Baum redete sich in Rage, als er auf das erste Gegentor angesprochen wurde. Tatsächlich, die Szene ist diskutabel, jedoch nicht eindeutig: Hebt Lars Stindl das passive Abseits auf, weil er die Gegenspieler irritiert oder die Sicht nimmt? In der Partie Mainz gegen Nürnberg wurde ein Tor im Nachhinein aberkannt, weil der Video-Schiedsrichter aus Köln nach Betrachtung der Bilder eine hauchdünne Abseitsstellung von Adam Zrelak gesehen hatte. In Dortmund traf Thomas Delaney im Strafraum mit gestrecktem Bein und offener Sohle Hannovers Noah Sarenren Bazee am Sprunggelenk, ein Pfiff ertönte aber nicht. Es gab keine Karte, kein Elfmeter und keinen Kontakt mit der Kölner Videoassistenten-Zentrale.
Damit jeder, der das hier liest, im Bilde ist - hier ist die Szene, um die es geht:
Noch Fragen? Ja, ich habe tatsächlich eine. Und die richtet sich an den Deutschen Fußballbund und dessen Schiedsrichterwesen: Wie kann es sein, dass sich der Video-Assistent nach dieser Szene nicht meldet? Es ist eine unstrittige Situation. Ein klarer Regelverstoß laut Statuen des DFB, Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen). Da heißt es:
Ein direkter Freistoß wird gegeben, wenn der Spieler eines der folgenden Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters gegenüber einem Gegner fahrlässig, rücksichtslos oder brutal begeht:
- "Fahrlässigkeit" liegt vor, wenn ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in einen Zweikampf geht. Es ist keine Disziplinarmaßnahme erforderlich.
- "Rücksichtslosigkeit" liegt vor, wenn ein Spieler ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für einen Gegner handelt. Ein solcher Spieler muss verwarnt werden.
- "Brutales Spiel" liegt vor, wenn ein Spieler übertrieben hart vorgeht und die Sicherheit eines Gegners gefährdet. Ein solcher Spieler muss des Feldes verwiesen werden.
Ob fahrlässig, rücksichtslos oder brutal - das mag für den ein oder anderen vielleicht noch Ermessenssache sein, auch wenn es das meiner Meinung nach nicht ist. Auf jeden Fall hätte es mindestens ein Gelbe Karte und einen Strafstoß geben müssen. Es passierte jedoch nichts.
Der Schiedsrichter hat es offenbar nicht gesehen, war abgelenkt oder hat es tatsächlich falsch interpretiert. Aber genau dann muss sich der Mann im Ohr melden, der - laut Statuten der Deutschen Fußballliga - eingreifen muss, wenn:
"eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz vorliegt und zwar in vier möglichen Fällen: Torerzielung, Strafstoß/Elfmeter, Rote Karte und Verwechslung eines Spielers."
"Für mich gibt es keinen Grund, den nicht zu pfeifen. Es war ein klares Foul im Strafraum. Es ist mir unerklärlich, warum, der Videoassistent da nicht eingegriffen hat. Das ist ein klares Muss", erklärte Ex-FIFA-Schiedsrichter Markus Merk beim Fernsehsender Sky.
Bei Gladbach gegen Augsburg mischte sich der Video-Assistent richtigerweise nicht ein, weil nicht deutlich ersichtlich war, ob Stindl im Abseits stehend und leicht den Fuß hebend Torwart Gregor Kobel oder Gegenspieler Kevin Danso irritierte. Nürnberg wurde nach Eingreifen des Video-Assistenten ein Tor wegen minimaler Abseitsstellung aberkannt. Bei einer Szene, in der die Gesundheit eines Spielers in Gefahr ist, in der ein offensichtlicher Strafstoß nicht gegeben wird - meldete sich der Video-Assistent nicht. Dann kann er meiner Meinung nach auch für immer verstummen.