Die Absicht war gut, die Ausführung schlecht: Das im Februar 2018 vom polnischen Parlament verabschiedete Holocaust-Gesetz sah Gefängnisstrafen für all diejenigen vor, die öffentlich behaupten, das polnische Volk oder der Staat habe Verantwortung für die Verbrechen der Nazi-Herrschaft. Gemeint waren historisch falsche Formulierungen, wenn zum Beispiel in deutschen und angelsächsischen Medien immer wieder mal das Vernichtungslager Auschwitz als "polnisches Todeslager" bezeichnet wird.
Sogar aus dem Mund des US-Präsidenten
Als selbst US-Präsident Barack Obama 2012 diesen Begriff während einer Zeremonie im Weißen Haus verwendete, war die Empörung in Polen groß. Natürlich hatten die Redenschreiber des amerikanischen Präsidenten allein die geographische Zuordnung im Sinn. Aber im Zeitalter von Google und des niemals vergessenden Internets sind derartige Redewendungen mehr als problematisch. Sie sind beleidigend besonders für jene zahlreichen Polinnen und Polen, die in der Zeit der deutschen Nazi-Herrschaft in Polen selbst Juden gerettet haben.
Viele von ihnen bezahlten dafür mit ihrem Leben. Denn in keinem anderen von Deutschland besetzten Land gab es derart drakonische Strafen für diejenigen, die ihren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern halfen. Darauf stand die Todesstrafe: vollstreckt nicht nur an den Helfern selbst, sondern auch an ihren nächsten Familienmitgliedern. Dass die meisten Bäume in der Gedenkstätte Yad Vashem mit polnischen Namen versehen sind, zeugt vor diesem Hintergrund von ungeheurem Mut vieler Menschen. Und selbstverständlich gab es keine "polnischen Todeslager", sondern einzig und allein deutsche Vernichtungslager auf dem von den Nazis besetzen polnischem Gebiet.
Würde man lediglich die Verwendung dieses Begriffes - analog zum deutschen Verbot, den Holocaust zu leugnen - unter Strafe stellen, hätte das wohl keine derartigen Kontroversen hervorgerufen. Stattdessen wählte man eine schwammige Formulierung, die bei vielen Israelis den Verdacht erweckte, man wolle in erster Linie diejenigen Zeitzeugen zum Schweigen bringen, die von schlechten Erfahrungen mit ihren polnischen Nachbarn berichteten. Denn das ist auch ein Teil der historischen Wahrheit: Neben den vielen edlen und mutigen Polinnen und Polen gab es eben auch niederträchtige und feige Landsleute, die - oft aus Angst, aber auch aus Gier - den Deutschen halfen, Juden umzubringen.
Aber auch diese Tatsache ändert im übrigen nichts daran, dass die ungeteilte Verantwortung für die Barbarei der Besatzung und das Verbrechen des Holocaust bei Nazi-Deutschland liegt. Es war gut, dass sowohl der damalige Bundesaußenminister Sigmar Gabriel als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel daran unmissverständlich erinnert haben.
Heftige Reaktionen
Die Reaktionen auf das Gesetz aus Israel waren anfangs sehr emotional. Als dann auch das US-Außenministerium unmissverständlich das Gesetzesvorhaben kritisierte und die polnisch-amerikanischen Kontakte auf höchster Ebene eingefroren wurden, wuchs der Druck auf die polnische Regierung. Offenbar so sehr, dass sie sich jetzt entschlossen hat, die Passagen über die strafrechtliche Verfolgung zu streichen. Übrigens ohne das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten, das vom Staatspräsidenten mit der Überprüfung des Gesetzes beauftragt ist. Die Korrektur wird sicherlich die Wogen in den Beziehungen Polens mit Israel und den USA glätten. Aber auch wenn nun es keine strafrechtlichen Konsequenzen vor polnischen Gerichten mehr zu befürchten gibt: Die Verwendung eindeutiger und historisch korrekter Formulierungen bleibt nach wie vor Pflicht. Doch für Journalisten wie für Politiker sollte dies ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein.
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