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Hartes Urteil zur rechten Zeit

8. November 2016

Die Haftstrafe für einen NPD-Funktionär wegen seines KZ-Tattoos ist ein gutes Zeichen. Gerade in Zeiten einer immer hemmungsloser auftretenden rechten Szene ist das dringend nötig, meint Marcel Fürstenau.

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Deutschland | Berufungsprozess um Nazi-Tattoo
Marcel Zech (von hinten) mit seinem Anwalt Wolfram NahrathBild: picture-alliance/dpa-Zentralbild/dpa/B. Settnik

Der Täter trug das Corpus Delicti offen und stolz zu Schau: Zu sehen war der Turm eines Konzentrationslagers, von Stacheldraht umgeben, darunter die zynische Nazi-Parole "Jedem das Seine". Das Original prangte in gusseiserner Form am Eingangstor im nationalsozialistischen KZ Buchenwald, wo es noch heute Teil der Gedenkstätte ist. Als Tattoo verunstaltet es den Rücken des NPD-Funktionärs Marcel Zech. Der Neonazi würde natürlich sagen, dass es seinen Körper schmückt. Für diese menschenverachtende Geschmacklosigkeit ist der Neonazi nun zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden - ohne Bewährung.

Die Strafe hat sich der 28-Jährige ehrlich verdient, weil er seine widerwärtige Gesinnung in einem Spaßbad (!) demonstrativ zur Schau gestellt hat. Die Freizeiteinrichtung ist nur zwei Kilometer vom ehemaligen KZ Sachsenhausen nördlich von Berlin entfernt. Es kann also in jeder Hinsicht kein Zweifel daran bestehen, was der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollte. So ähnlich formulierte es auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Neuruppin, Jörn Kalbow, in seiner Urteilsbegründung. Ihm gebührt Dank für sein Strafmaß, mit dem er das milde Urteil aus der ersten Instanz revidierte.

Botschaft an die Gesellschaft

Im Dezember 2015 war der Rechtsextremist mit sechs Monaten auf Bewährung davongekommen. Zu wenig, befand Richter Kalbow nun zum Glück. Das Urteil ist natürlich Ergebnis juristischen Abwägens, klingt aber auch wie ein gesellschaftspolitischer Kommentar. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil auch mögliche Nachahmer-Effekte für potenzielle weitere Täter berücksichtigt werden müssten. Eine Botschaft, die in Zeiten fast täglicher fremdenfeindlicher Gewalttaten dringend nötig ist.

Kommentarfoto Marcel Fürstenau Hauptstadtstudio
DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel FürstenauBild: DW/S. Eichberg

Auch des Richters Hinweis, eine Bewährungsstrafe könnte als "Zurückweichen vor dem Rechtsradikalismus" verstanden werden, wird seine Wirkung hoffentlich nicht verfehlen. Dass Politik, Sicherheitsbehörden und Justiz auf dem rechten Auge blind seien, ist ja immer wieder mal zu hören. So pauschal ist das zwar Unsinn, in Einzelfällen aber durchaus begründet. Das schrecklichste Beispiel für diese These ist das staatliche Versagen beim Aufdecken der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihrer Taten.

Volksverhetzung ist keine Bagatelle

Zwischen der juristischen Aufarbeitung dieser Mordserie vor dem Münchener Oberlandesgericht und dem KZ-Tattoo-Strafverfahren in Neuruppin gibt es sogar eine personelle Verbindung. Rechtsanwalt Wolfram Nahrath, der für Marcel Zech in Neuruppin ein milderes Urteil herausholen wollte, verteidigt beim NSU-Prozess den früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Nahrath gilt als sogenannter Szene-Anwalt, der auf Leute aus dem rechten Milieu spezialisiert ist. Dass er für seine Mandanten das Beste erreichen will, ist eine Selbstverständlichkeit und im besten Sinne des Worte sein gutes Recht.

Nachdem das Strafmaß für Zech wegen dessen in provozierender und propagandistischer Absicht gezeigten KZ-Tattoos nun verschärft worden ist, kündigte Nahrath erneut Berufung an. Der Verurteilte darf also weiter auf ein milderes Urteil hoffen. In der Zwischenzeit entfaltet die Neuruppiner Entscheidung ihre erfreuliche Wirkung. Das Signal lautet: Volksverhetzung ist keine Bagatelle.

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