Lehrstunde für Sicherheitsfanatiker
8. April 2014Danke, Europäischer Gerichtshof! Du hast mit einem historischen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung der Demokratie einen großen Dienst erwiesen. Endlich steht fest, was in einer freiheitlichen Gesellschaft ohnehin nicht umstritten sein sollte: Das anlasslose massenhafte Speichern aller Telekommunikationsdaten ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte.
Damit wurde von höchster unabhängiger Stelle begradigt, was Regierungen, Parlamente und Sicherheitsbehörden quer durch die Europäische Union jahrelang zurecht gebogen haben: das Recht des Einzelnen auf Privatleben.
Das Urteil hat Folgen. Bei der Bekämpfung von Kriminellen jeglicher Art, also auch von Terroristen, müssen die Ermittler künftig auf ein Werkzeug verzichten, das besonders wirksam erscheint. Es stellt sich jedoch die Frage, wie groß dieser Verzicht wirklich ist. Tatsächlich haben die Sicherheitsbehörden nie den Nachweis geliefert, dass sie mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung erfolgreicher gewesen wären als ohne sie.
Abgesehen davon standen und stehen ihnen auch in Deutschland auf der Basis lange geltenden Rechts zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um bei begründetem Verdacht mit richterlicher Genehmigung Telefone und Computer sogar anzuzapfen.
Ermittler können sich nun auf das Wesentliche konzentrieren
Auch dafür müssen natürlich Verbindungsnummern und Internetprotokolle aufgezeichnet werden. Technisch betrachtet erfüllt das den Tatbestand der Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat. Die Größenordnung ist jedoch eine völlig andere. Und darauf kommt es an.
Vielleicht setzt sich im Lichte des europäischen Gerichtsurteils bei den Ermittlern sogar die Einsicht durch, weniger könnte mehr sein. Denn nun können sich die staatlichen Spürnasen auf das Wesentliche konzentrieren. Milliarden völlig unwichtiger, also überflüssiger Daten müssen nicht mehr ausgewertet werden. Bei den vergleichsweise wenigen, die künftig trotzdem im Speicher landen, ergibt sich ihre Relevanz automatisch.
Neben der rein praktischen Seite des Urteils gibt es einen kaum zu unterschätzenden psychologischen Aspekt. Das Wissen darum, dass der Staat nur in absoluten Ausnahmefällen legal in die Privatsphäre seiner Bürger eindringen darf, stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Regierenden und Regierten. Das Individuum kann sich künftig - hoffentlich - darauf verlassen, dass seine Kommunikation vor staatlicher Kontrolle weitestgehend geschützt ist. Dieses Gefühl ist der beste Schutz vor gegenseitigem Misstrauen.
Sorgen der Menschen müssen ernst genommen werden
In einer offenen Gesellschaft kann es dabei immer nur um den Versuch gehen, die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Eine Garantie für absoluten Schutz vor den unterschiedlichsten Gefahren des Lebens kann niemand geben.
Selbstverständlich muss die verbreitete Angst vor Drogenkriminalität oder Terroranschlägen ernst genommen werden. Dem meinten Politiker in Europa, und mehr noch in den USA, durch massive Einschränkungen der Bürgerrechte begegnen zu müssen. Dabei seien sie im Falle der Vorratsdatenspeicherung aber ohne Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme vorgegangen, stellten die Richter des Europäischen Gerichtshofs fest.
So hart dieser Tadel klingen mag, er ist freundlich formuliert. Umgangssprachlich könnte man auch sagen: Die Sicherheitsfanatiker in der Europäischen Union haben sich taub und blind gestellt. Die Warnungen von Verfassungsrechtlern wurden ebenso ignoriert wie der Protest auf der Straße. Der war und ist in Deutschland zwar viel, viel schwächer als der Widerstand gegen die 1983 geplante Volkszählung. Die scheiterte in der ursprünglich geplanten Form am Veto der Verfassungsrichter, denen die Neugier des Staates über die Lebensumstände der Bevölkerung zu weit ging.
Die meisten Anti-Terror-Gesetze wurden einkassiert
Was die nationalen Verfassungshüter vor gut 30 Jahren zur Richtlinie staatlichen Handelns erklärten, war grundsätzlich und in Deutschland für den juristischen Umgang mit allgemeinen Persönlichkeitsrechten geradezu stilprägend. Fast keines der zahlreichen sogenannten Anti-Terror-Gesetze mit zwangsläufigen Auswirkungen auf die individuelle Freiheit hatte auf Dauer Bestand. Das gilt auch für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, dem die Richter in Karlsruhe schon 2010 fehlende Verfassungsfestigkeit attestierten. In diesem Geiste hat nun auch der Europäische Gerichtshof entschieden. Nochmals vielen Dank dafür!