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Kommentar: Licht ins Dunkel

Adelheid Feilcke25. November 2013

Der Fall Gurlitt zeigt deutlich: Es geht um Recht und Gesetz, aber auch um Gerechtigkeit – vor dem Hintergrund deutscher Geschichtsverantwortung. Nicht alles, was recht ist, ist auch gerecht, meint Adelheid Feilcke.

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Seit drei Wochen versuchen Juristen, Politiker, Medien und endlich auch eine von Berlin eingesetzte Task Force das schier unlösbare Gewirr von faktischen und moralischen Ansprüchen zu durchdringen und den Kunstschatz des Sammlers und Erben Cornelius Gurlitt nach unterschiedlichen Ansprüchen und Rechtslagen in nachvollziehbare Kategorien zu ordnen.

Adelheid FeilckeLeiterin der HA Kultur Porträt DW
Adelheid FeilckeBild: DW

Nicht nur im Inland, sondern auch international wurden die Nachrichten und Reaktion um den sensationellen Bilderfund mit größter Aufmerksamkeit begleitet. Der Umgang Deutschlands mit seiner NS-Vergangenheit lässt schnell die Gemüter hoch schlagen. Auch fast 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es in diesen sensiblen Fragen noch immer keine Normalität.

Humanität ist gefragt

Die Einsetzung der Task Force und die Einbindung des Vertreter der jüdischen Opferinstitutionen (Jewish Claims Conference) sind Schritte in die richtige Richtung. Auch die Differenzierung bei den Bildern nach unterschiedlichen Rechtslagen bezüglich der Eigentümer ist absolut geboten. Und es ist auch richtig, dass alle Bilder, die zweifelsfrei Gurlitt zustehen und die mutmaßlich nicht durch Ansprüche anderer Eigentümer belegt sind, schnellstmöglich an den 80-Jährigen zurück gegeben werden.

Auch für seinen Schutz und die seiner Bilder sollte eine pragmatische Lösung gefunden werden. Ihm gegenüber müssen sich Behörden dringend nicht nur rechtskonform, sondern auch human verhalten. Unrecht sollte nicht mit unrechtmäßigem Verfahren beantwortet werden – auch wenn eine aufgeheizte Medienöffentlichkeit das fordert.

Gesetzeslücken werden sichtbar

Komplizierter sieht es bei den restlichen Bildern der Sammlung aus: Hier kollidieren zum Teil unterschiedliche Gesetzeslagen, historische mit moralischen Auffassungen. Auch hier ist es im Interesse aller Beteiligten geboten, mit allem nötigen Aufwand, Expertenrat und politischem Engagement zu möglichst schnellen Klärungen zu kommen. Dies muss Bild für Bild geschehen, da jedes Kunstwerk eine eigene Geschichte hat, die über Privateigentümer, Museen, Kunst-Sammler, über Zwangsverkäufe, Enteignungen oder fragwürdige Schenkungen schließlich im Kunsthandel des Nachkriegsdeutschland landeten – unbemerkt und im Verborgenen.

Doch neben die Klärung der Restitutionsansprüche tritt die Dimension der historischen Verantwortung, der sich Deutschland trotz möglicherweise abgelaufener Verjährungen aktuell wieder stellen muss, notfalls bis hin zu Gesetzesänderungen. Die Frage, warum ein Gesetz von 1938 nicht aufgehoben werden kann, ist bislang nicht beantwortet worden.

Am Fall Gurlitt können Task Force, Politik und Justiz nur exemplarische Lösungswege aufzeigen. Denn der Münchner Kunstfund ist vermutlich nur die „Spitze des Eisbergs“. In vielen privaten und öffentlichen Sammlungen hängen Kunstwerke, deren Herkunftsfrage bis heute nicht mal gestellt oder nicht geklärt worden ist.

Chance auf Erfolgsgeschichte

Der Fall Gurlitt bietet die Chance, dass mehr Aufmerksamkeit und auch finanzielles Engagement in die Provenienzforschung fließt und somit mehr Licht in einer dunkles Kapitel des NS-Unrechts kommt. Und er bietet die Chance, durch ein transparentes und lösungsorientiertes Vorgehen der Task Force neue Standards im Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit in der Aufarbeitung und Entschädigung von NS-Verbrechen zu setzen.

So kann der Fall Gurlitt zu einer, wenn auch späten Erfolgsgeschichte rechtsstaatlicher Aufarbeitung werden. Der Erfolgsdruck auf die Beteiligten ist hoch, auch weil ihre Arbeit international als Gradmesser für den Umgang des heutigen Deutschlands mit seiner Vergangenheit gesehen wird.