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Kommentar: Rechtsstaatlichkeit hat gesiegt

Daniel Scheschkewitz30. Juni 2006

Der Supreme Court hat am Donnerstag die von US-Präsident George W. Bush eingesetzten Sondergerichte in Guantanamo für verfassungswidrig erklärt. Damit hat die Rechtsstaatlichkeit gesiegt, meint Daniel Scheschkewitz.

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Das höchste amerikanische Gericht, der Supreme Court in Washington, hat Präsident Bush erneut die Leviten gelesen und die USA als das ausgewiesen, was sie sind: ein funktionierender Rechtsstaat - auch in Zeiten der terroristischen Bedrohung. Mit seiner Entscheidung in der Sache Hamdan gegen Rumsfeld erklärt das höchste US-Gericht die vom Präsidenten eigens für Guantanamo eingesetzten Sondergerichte für rechtswidrig. Die Richter berufen sich dabei auch auf die Genfer Konvention und bestätigen damit, dass auch die USA an international gültige Rechtsnormen gebunden sind. Darin liegt eine erfreuliche Stärkung des Völkerrechts, das von Präsident Bush in den letzten Jahren immer wieder missachtet wurde.

Sonderrecht ist ein Fehler

Fernschreiber Autorenfoto, Daniel Scheschkewitz
Daniel Scheschkewitz

Der Supreme Court entschied auch, dass dem US-Kongress auch in Kriegszeiten nicht so einfach das Entscheidungsrecht entzogen werden kann. Die Richter stärkten damit die Legislative und zwingen die Regierung zu einer Zusammenarbeit mit dem Parlament, wenn es jetzt darum geht, einen Ausweg aus der juristischen Sackgasse zu finden, in die sich Präsident Bush nach den Terroranschlägen des 11. September selbst manövriert hat.

Der Präsident hat bereits angedeutet, dass er seine republikanische Mehrheit dazu nutzen könnte, die fehlende Rechtsgrundlage für die Militärtribunale nachträglich zu schaffen. Das wäre der falsche Weg. Das bisher praktizierte Sonderrecht ist an und für sich ein Fehler. Auch terroristische Straftaten - und sei es ihre Planung - lassen sich mit den geltenden Gesetzen bekämpfen. Und in den Fällen, in denen es um die Ahndung von Kriegsverbrechen geht, kann Bush ohne Not auch auf die Kriegsgerichte zurückgreifen, die 1950 vom US-Kongress ausdrücklich legitimiert wurden. Sie entsprechen international gültigen Rechtsnormen.

Schließung Guantanamos ist vorerst nicht zu erwarten

Dies würde allerdings auch bedeuten, dass die Regierung den Gefangenen in Guantanamo endlich den Status von Kriegsgefangenen einräumen müsste. Um dies zu umgehen, wird man sich nun verstärkt um die Rückführung eines Großteils der Gefangenen in ihre Heimatländer auf diplomatischem Wege bemühen. Auch das ist nicht ohne Risiken, denn nicht nur könnten einige der unbestreitbar auch in Guantanamo inhaftierten Taliban und El-Kaida-Anhänger wieder den Weg zurück aufs Schlachtfeld finden. Der Charakter der Staaten, aus denen die meisten der Gefangenen kommen, lässt außerdem Zweifel daran zu, ob die Gefangenen dort human behandelt würden oder nicht doch noch gefoltert werden.

Die Zukunft des Gefangenenlagers in Guantanamo ist von der Entscheidung der Richter höchstens indirekt betroffen. Eine Schließung, wie wünschenswert sie auch sein möge, steht sicher nicht unmittelbar bevor. Jetzt geht es um die Wiederherstellung von rechtstaatlichen Verhältnissen und dafür hat der Supreme Court einen klaren Auftrag erteilt.