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Zivilgesellschaft gestärkt

Ulrike Mast-Kirschning27. Februar 2007

Die Durchsuchung der "Cicero"-Redaktion war verfassungswidrig. Das Urteil der Karlsruher Richter wende sich gegen die allgegenwärtige schleichende Aushöhlung der Pressefreiheit, meint Ulrike Mast-Kirschning.

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Logo Kommentar

Die Pressefreiheit ist in Deutschland eine Säule der Demokratie. Wie eine Art Initiationsritus hatte die junge Bundesrepublik vor 41 Jahren die so genannte Spiegelaffäre erlebt, bei der Spiegel-Gründer und Herausgeber Rudolf Augstein vorübergehend wegen angeblichem Landesverrat im Gefängnis saß. Zu Unrecht, wie sich herausstellte, denn die Vorwürfe gegen den Spiegel wurden fallengelassen. Auch damals war das Bundesverfassungsgericht involviert. Damals hatte es von der Pressefreiheit als einem "Wesenselement des freiheitlichen Staates" gesprochen und damit die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt.

Am Dienstag (27.2.) musste es das wieder tun. Nicht, weil die aktuelle Affäre die gleiche Bedeutung hat wie die Spiegelaffäre, sondern weil die Pressefreiheit inzwischen offenbar sukzessive und schleichend ausgehöhlt wird.

"Abschreckend" für Journalisten und Informanten

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen wie bei Cicero haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 187 Fälle hat der deutsche Journalistenverband seit 1987 registriert. Der Vorwurf lautet immer wieder "Anstiftung oder Beteiligung zum Geheimnisverrat". Auch wenn am Ende für die Journalisten allenfalls geringe Geldstrafen drohten: Ein solches Vorgehen schüchtert ein und schreckt ab. Das gilt für den Informanten wie für den Journalisten.

Der Journalist wird durch die Beschlagnahme seiner Unterlagen wochenlang faktisch arbeitsunfähig gemacht und ist damit zudem in seiner Existenz bedroht. Und so wird sich der Journalist zweimal überlegen, ob er über das Handeln des Staates und seiner Verwaltung noch einmal kritisch berichtet. Zumindest dann, wenn er aus Gründen der Glaubwürdigkeit dabei aus ihm zugespielten, geheimen Unterlagen zitieren muss.

Plötzlich ist alles "vertraulich"

Genau das ist offenbar auch das Kalkül der Behörden: Denn geradezu inflationär würden jetzt auch einfache dienstliche Dokumente in brisanten Zusammenhängen mit dem Stempel "vertraulich" versehen, berichten investigativ arbeitende Journalisten. Wie zum Beispiel im Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz. Wer als Journalist daraus zitiert, musste bislang strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Dabei hat gerade in diesem Fall, aber auch in anderen Fällen, die Öffentlichkeit ein Recht auf Transparenz und Information. Die Zivilgesellschaft hat ein Recht zu erfahren, wie Amtsträger und Verwaltung zum Beispiel im Umgang mit menschenrechtlichen Verpflichtungen konkret agiert haben. Denn gegen Missstände und staatliches Fehlverhalten zur Wehr setzen kann sich nur, wer überhaupt etwas darüber erfährt. Es ist ja gerade die Aufgabe von Journalisten in einer Demokratie, solche Informationen zu sammeln und öffentlich zugänglich zu machen. Die dann folgende öffentliche Diskussion über solche, womöglich brisanten Informationen schafft und sichert demokratische Verhältnisse.

Zweck heiligt nicht die Mittel

Weltweit berichten Menschenrechtsorganisation von Angriffen auf die Pressefreiheit, von Einschüchterung und Bedrohung von Journalisten, die brisante Informationen veröffentlichen wollen, von denen die Bürger nichts erfahren sollen. In Deutschland hat das oberste Gericht erneut klargestellt, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist. Allein die Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses reicht zukünftig eben nicht mehr aus, um Hausdurchsuchungen in Redaktionen und Arbeitsräumen zu begründen. Auch der Zweck, das mögliche Leck im Verwaltungsapparat zu finden, kann keine Durchsuchung mehr rechtfertigen.

Doch es haben nicht nur die beteiligten Journalisten gewonnen, sondern vor allem auch die Demokratie und die Zivilgesellschaft.