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Politik

Konfliktstoff: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Sabrina Müller-Plotnikow
13. Juli 2018

Seit 20 Jahren wird in Deutschland darüber gestritten, ob muslimische Lehrerinnen mit Kopftüchern in der Schule unterrichten dürfen. Eine einheitliche Linie gibt es bis heute nicht.

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Deutsch-Kurse für türkische Frauen (Foto: picture-alliance/dpa/P. Lux)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Lux

In den vergangenen 20 Jahren hat sich viel getan, wenn es um die Integration islamischer Inhalte in der deutschen Bildung geht: Es wurden Lehrstühle für Islamische Theologie an deutschen Universitäten eingerichtet, es gibt Islamunterricht an Grund- und weiterführenden Schulen sowie zahlreiche Studien zur Nutzung des Islamunterrichts für Schüler, Pädagogen und Eltern. Doch während hier die Entwicklung voranschreitet, gibt es bei einem anderen Streitpunkt seit Jahren kaum Bewegung: im "Kopftuchstreit". Wie passt das zusammen?

Fereshta Ludin ist Lehrerin an einer islamischen Privatschule in Berlin. Sie hat den Streit um das Kopftuch im Klassenzimmer ins Rollen gebracht: Die muslimische Lehrerin wurde 1998 in Baden-Württemberg nicht in den öffentlichen Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trägt - und sich weigerte, dieses für die Zeit des Unterrichts abzulegen.

Ihre Verfassungsbeschwerde führte 2003 zur ersten "Kopftuch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts. Ein Verbot war danach nur dann möglich, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage im jeweiligen Bundesland verabschiedet wird. Gibt es diese Grundlage nicht, dürfen Frauen weiterhin mit Kopftuch unterrichten.

Die Folge war ein rechtlicher Flickenteppich: Acht Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in Schulen und Bereichen des öffentlichen Dienstes. Drei Bundesländer diskutierten über Verbotsregelungen. Nur in Hamburg und vier neuen Bundesländern gab es bislang keinen Gesetzesentwurf dazu. Für die Grundschulen und weiterführenden Schulen sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Privatschulen können ihre eigenen Regelungen für Lehrkräfte aufstellen.

Symbol der Religiosität?

Vor drei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht diese gängige Praxis und sprach ein entscheidendes Urteil: Ein pauschales Kopftuchverbot sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Muslimische Lehrerinnen dürfen dem "aus religiösen Gründen verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot" auch in der Schule entsprechen. Also: im Unterricht Kopftuch tragen, weil ihr Glaube das so fordert. Nach Ansicht der Richter ist ein Verbot nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine - so wörtlich - "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden ausgeht.

Deutschland Stuttgart Pressekonferenz zu 20 Jahre Kopftuchstreit
Ludin: Das Kopftuch ist ein Teil meiner Identität.Bild: picture-alliance/dpa/M. Murat

Seitdem müssen die Schulleiter selbst entscheiden, ob sie eine Lehrerin mit Kopftuch einstellen oder nicht. Offen bleibt nach dem jüngsten Urteil, was eigentlich eine "Störung des Schulfriedens" ausmacht und wie die Schulen damit umgehen sollen.

"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir als Gewerkschaft gefordert, dass die Entscheidung nicht der einzelnen Schule angelastet wird, wenn es zum Konflikt mit Eltern kommt, die nicht wollen, dass ihre Kinder von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet werden," sagt Marlis Tepe, die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). "Da muss die Schule Hilfe von der jeweiligen Landesregierung bekommen."

Soziale Folgen für Trägerinnen

Das Urteil sollte vor allem die Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Religionen beenden. In Berlin etwa gibt es ein Verbotsgesetz, das sogenannte Neutralitätsgesetz, in dem "die vollständige weltanschauliche und religiöse Neutralität der Institution Schule und des öffentlichen Dienstes" festgeschrieben ist.

In der Hauptstadt unterrichten keine Lehrerinnen mit Kopftuch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, wohl aber an Berufsfachschulen. Hier wird davon ausgegangen, dass die jungen Erwachsenen nicht mehr so beeinflussbar sind und nach Vorbildern suchen. Immer wieder klagen Lehrerinnen gegen das Neutralitätsgesetz - ohne Erfolg.

Länder wie Nordrhein-Westfalen hingegen hatten mit schwammigen Formulierungen christliche Symbole im Unterricht privilegiert. "Ob durch das Tragen religiöser Symbole ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten begründet ist", wird hier beispielsweise im Einzelfall geprüft,.

"Es ist notwendig, dass wir genauer festlegen, wann die Schwelle zur Störung des Schulfriedens überschritten ist", sagt Tepe von der GEW.

Nur wenige Hundert

"Wir reden über ein Problem das eigentlich kein Problem ist", so die Gewerkschafterin. Allein in Rheinland-Pfalz gebe es schätzungsweise sechs Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten - von insgesamt 20.000. "Es gibt wohl Frauen die mit Kopftuch unterrichten, aber das sind dann eine Hand voll Menschen", sagt sie. "In den ganzen östlichen Bundesländern ist das Thema überhaupt noch nicht aufgekommen, weil dort noch nicht lange Menschen mit Migrationshintergrund leben und in erster oder zweiter Generation ein Lehramtsstudium begonnen haben."

GEW-Vorsitzende Marlis Tepe (Foto: Kay Herschelmann)
Tepe: Es geht nicht um Kopftuch ja oder nein. Es geht um Integration und InklusionBild: Kay Herschelmann

Tatsächlich betrifft es, im Moment zumindest noch, nur wenige Personen. Heinz-Peter Meidinger, Gymnasiallehrer und Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, schätzt, dass unter den rund 800.000 Lehrkräften in Deutschland etwa tausend Lehrkräfte muslimischen Glaubens sein dürften. Darunter seien nur wenige Kolleginnen, die das Kopftuch tragen wollen. Doch diese kleine Anzahl werde für den politischen Diskurs in Deutschland instrumentalisiert.

"Eine Frage der Gleichstellung"

"Die betroffenen Menschen müssen einen Zugang zu diesem Beruf haben", fordert die GEW-Bundesvorsitzende, "sonst wäre das auch ein Berufsverbot für Frauen. Die meisten Muslime sind ja äußerlich nicht durch ihre Kleidung erkennbar. Aber manche Frauen durch das Tragen des Kopftuchs und deswegen ist es dann eben auch eine Frage der Gleichstellung." Die Kopftuchdebatte sei zu einem breiten Diskurs gewachsen, der alle Allianzen bediene, so Tepe. Mittlerweile erstreckt sich die Debatte auch über Kopftücher bei Grundschülerinnen. 

Für den Psychologen Ahmad Mansour ist diese Art der Verhüllung ein Zeichen patriarchalischer Familienstrukturen und konservative religiöse Vorstellungen. Die Schule akzeptiere damit eine Tabuisierung der Sexualität. Wichtig sei es für Kinder, ideologiefrei aufzuwachsen ohne Geschlechtertrennung und Sexualisierung, wie es ein Kopftuchverbot - ob für Lehrerinnen oder Schülerinnen - sicherstellen würde, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.

Unterdrückt oder selbstbestimmt?  

Außerhalb der Gerichtssäle läuft die Debatte weiter. Das Thema Kopftuch macht immer wieder Schlagzeilen und wird in Sozialen Netzwerken oder Talkshows heiß diskutiert: Lehrerinnen mit Kopftuch unterwanderten das christlich geprägte Abendland und wollten bereits kleine Kinder missionieren. Mit negativen Äußerungen wie diesen greifen populistische und rechte Parteien die Skepsis gegenüber dem Islam in Teilen der Bevölkerung auf. Die Frauen mit Kopftuch seien nicht aufgeklärt, unterdrückt und dem Mann untergeben. 

Und die betroffenen Frauen? Egal ob mit oder ohne Kopftuch berichten muslimische Frauen über Diskriminierung, Beschimpfungen und Einschüchterungen im Alltag. Das Kopftuch sei weder ein politisches Statement noch ein Zeichen für Protest und Abgrenzung, sagt Fereshta Ludin, die Lehrerin die vor 20 Jahren gegen das Kopftuchgesetz klagte. Viele der Kopftuch tragenden Frauen seien hier geboren und fühlten sich als Deutsche. Dagegen beklagten muslimische Lehrerinnen, die kein Kopftuch tragen, dass sie von strenggläubigen muslimischen Eltern als unehrenhaft beschimpft werden. 

"Teil meiner Identität"

"Wünschenswert wäre statt der Kopftuchdebatte die Frage: Wie wollen wir in Deutschland mit Menschen aus verschiedenen Kulturen leben. Die Menschen, die als Arbeitsmigranten und Migranten zu uns gekommen sind, wie werden diese Menschen in unserer Gesellschaft aufgenommen. Was tun wir für Sie", sagt GEW-Vorsitzende Tepe. 

20 Jahre nach ihrer Klage fasst Ludin zusammen: Es gebe "nicht viel zu feiern". Das Leben als Frau mit Kopftuch sei nicht einfacher geworden. Und: "Ich glaube, mein ganzes Leben wäre anders gelaufen", sagt Ludin der Deutschen Presse-Agentur. Für ihr Kopftuch habe sie sich aus religiösen Gründen freiwillig entschieden, erklärt sie. Das Kopftuch bedeute für sie heute Geborgenheit und Glück. "Es ist ein Teil meiner Identität." Werde aber im Bundestag von den "Kopftuchmädchen" gesprochen, fühle sie sich "einfach elend - und würdelos behandelt".