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Politik

Russland wird nicht Mitglied des IStGH

16. November 2016

Russland wird niemals Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. So heißt es in einem Dekret von Kreml-Chef Putin. Seine Begründung: Das Gericht sei nicht unabhängig.

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Russland Moskau Kreml bei Sonnenuntergang
Bild: Imago/Russian Look

Russlands Präsident Wladimir Putin ordnete per Dekret an, die Unterschrift Moskaus unter das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) formell zurückzuziehen. 

"Gericht nicht unabhängig"

Zur Begründung hieß es, der zur Verfolgung von Kriegsverbrechen eingerichtete Gerichtshof werde den Hoffnungen der internationalen Gemeinschaft nicht gerecht. Das Gericht sei außerdem "nicht wirklich unabhängig".  Als Beispiel nannte Moskau den Umgang des Gerichts mit dem Krieg zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008. Dabei konzentriere sich der Gerichtshof auf mutmaßliche Verbrechen russischer Truppen sowie von Milizen der abtrünnigen Region Südossetien. Die georgische "Aggression" gegenüber Zivilisten in Südossetien werde aber ignoriert, bemängelt Moskau. Der Gerichtshof beschäftigt sich überdies mit dem proeuropäischen Aufstand in der Ukraine und dem anschließenden Konflikt mit Russland im Osten des Landes.
 

Russland hatte das Statut im Jahr 2000 unterschrieben, den Vertrag bislang aber nicht ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das "Weltstrafgericht" ist dann zuständig, wenn die Delikte nicht auf nationaler Ebene geahndet werden können. Belangt werden Individuen, nicht Staaten. 

Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag
Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs in Den HaagBild: picture-alliance/dpa/M. Beekman

Austritt genau geregelt

Der IStGH ist eine eigenständige Institution auf Grundlage des Rom-Statuts. Der Vertrag über das Völkerstrafrecht wurde 1998 in der italienischen Hauptstadt verabschiedet und trat 2002 in Kraft. Ein Vertragsstaat kann vom Rom-Statut zurücktreten. Dazu muss das Land zunächst seine Rücktrittserklärung beim UN-Generalsekretär vorlegen, der die Funktion des Sekretärs des Gerichtshofes übernimmt. Ein Jahr später wird der Rücktritt gültig. 

Kritik am Gericht aus Afrika

Der Schritt Russlands kommt in einer für den IStGH kritischen Phase. Erst im Oktober hatten Südafrika, Burundi und Gambia angekündigt, vom Gründungsvertrag des Gerichts zurückzutreten. Weitere afrikanische Regierungen drohen ebenfalls mit Rückzug, weil vor dem Gerichtshof bisher ausschließlich Afrikaner angeklagt worden sind. 

Vor diesem Hintergrund beraten in Den Haag derzeit Vertreter von mehr als 120 Mitgliedsländern auf der jährlichen Vollversammlung über die künftige Arbeit des Tribunals. Auf der Agenda der Versammlung steht allgemein die Zusammenarbeit des Gerichts mit Regierungen. Der Strafgerichtshof besitzt keine eigene Polizei, um Anordnungen umzusetzen oder Personen festzunehmen, sondern ist auf die Ordnungskräfte der Mitgliedsländer angewiesen.

wl/as (dpa, afp)