Kritik am Jugoslawien-Tribunal
11. September 2013Für die einen ist er nur ein Verschwörungstheoretiker, für die anderen ein mutiger Whistleblower: Die Kritik eines dänischen Richters am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sorgt für Schlagzeilen.
In einem privaten Brief an Kollegen und Freunde beschuldigte Richter Frederik Harhoff den aus den USA stammenden Gerichtspräsidenten Theodor Meron (Foto), die bisher gängige Rechtspraxis des Tribunals, Angeklagte auch wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu verurteilen, im Herbst 2012 geändert zu haben. Der Brief wurde von der dänischen Zeitung BT veröffentlicht.
Freisprüche für mehrere serbische und kroatische Offiziere seien auf Druck der US-Regierung und der Regierung Israels zustande gekommen, so Harhoff. Konkrete Beweise legte er nicht vor.
Harhoff verwies auf die Freisprüche für mehrere kroatische Generäle und Politiker im Jahr 2012 - zu denen auch Ex-General Ante Gotovina gehört - und auf den Freispruch für den serbischen General Momcilo Perisic im Februar 2013.
Nur Flurgeflüster?
"Es gab zwar ein paar Freisprüche, doch ich denke, das geht eher auf die Indizienlage zurück und nicht darauf, dass sich die Urteile generell geändert haben", sagt Dov Jacobs, Professor für internationales Recht an der niederländischen Universität Leiden. Trotzdem gebe es durchaus Anhänger von Harhoffs Theorien beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag, so Jacobs: "Viele sind unzufrieden mit den neueren Gerichtsurteilen und manche teilen auch seine Meinung über externen Druck", so Jacobs.
Aus Sicht des Rechtsexperten sei kein Zusammenhang zwischen den jüngsten Freisprüchen und eventuellen außenpolitischen Interessen der US-Regierung oder der israelischen Regierung erkennbar. Jacobs sieht die Frage nach politischer Einflussnahme auf das Tribunal eher als Dauerbrenner und nicht als ein neues Phänomen. Zum Beispiel habe es auch Druck gegeben, "die NATO-Bombardements von 1999 nicht zu verfolgen, obwohl sie technisch gesehen unter die Jurisdiktion des ICTY fielen", so Jacobs. Es sei ihm zwar nicht bekannt, wer genau diesen Druck ausgeübt hätte. "Generell jedoch müssen die internationalen Tribunale ihre Entscheidungen auch in einem politischen Kontext berücksichtigen", gibt er zu bedenken.
Die damalige Chefanklägerin Louise Arbour hatte eine Arbeitsgruppe gegründet, die zu einer eventuellen Anklageerhebung in Verbindung mit den NATO-Luftangriffen von 1999 auf Ziele in der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien Stellung nehmen sollte. Ein Jahr später kündigte ihre Nachfolgerin Carla del Ponte vor dem UN-Sicherheitsrat an, dass die Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang keine Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren gegen NATO-Offiziere gefunden hätte.
Wegen Befangenheit von Prozess abgezogen
Frederik Harhoff war für den Prozess gegen den Führer der Serbischen Radikalen Partei, Vojislav Seselj, an das Jugoslawien-Tribunal berufen worden. Seselj muss sich wegen Verbrechen in Bosnien und Kroatien während der Kriege in den 1990er Jahren verantworten. Nach der Veröffentlichung von Harhoffs Brief stellte er einen Befangenheitsantrag gegen den dänischen Richter. Mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu einer Richterstimme wurde dem Antrag stattgegeben. Harhoff wurde als erster Richter in der Geschichte des Tribunals wegen Befangenheit von einem Prozess abgezogen.
ICTY-Pressesprecherin Magdalena Spalinska bestätigte auf Anfrage der DW, dass die Entscheidung für Richter Harhoff praktisch das Aus beim Tribunal bedeutet, da er als Ad Litem-Richter nur "für einen bestimmte Fall berufen war". Alle anderen Fragen nach internen Konsequenzen des Briefes möchte sie nicht kommentieren. Auch Richter Harhoff stehe für ein Interview nicht zur Verfügung.
Welche Konsequenzen die Befangenheitserklärung für den weiteren Verlauf des Prozesses gegen Seselj haben wird, ist ungewiss. Da es das erste Mal ist, dass ein Richter wegen Befangenheit von einem Prozess des Jugoslawien-Tribunals ausgeschlossen wird, muss noch geprüft werden, ob das schon zehn Jahre andauernde Gerichtsverfahren neu aufgelegt werden muss oder ob ein neuer Richter in den laufenden Prozess einsteigen kann.