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Kundus-Angehörige vermissen Gerechtigkeit

Waslat Hasrat-Nazimi20. März 2013

Angehörige der Opfer des Luftangriffs von Kundus wollen von der Bundesregierung eine höhere Entschädigung. Aus ihrer Sicht und der ihres Anwalts wurde der Gerechtigkeit keineswegs Genüge getan.

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Begräbnis nach NATO-Luftangriff auf Tanklaster in Kundus 2009 (Foto: Getty Images)
Bild: STR/AFP/Getty Images

Es passierte in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 im Norden Afghanistans. Als der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl zur Bombardierung zweier entführter Tanklastwagen nahe dem Feldlager Kundus gab, war ihm vielleicht nicht bewusst, welche tragischen Folgen sein Befehl haben würde: 91 Afghanen starben und elf erlitten zum Teil schwere Verletzungen, so Angaben der Bundeswehr. Anderen Quellen zufolgen kamen mindestens 137 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten, auch Kinder.

Dreieinhalb Jahre ist das Bombardement von Kundus nun her. Der junge Afghane Karimullah erinnert sich: "Damals hatten sich viele aus unserem Dorf bei den Tanklastwagen versammelt, auch Kinder und Frauen. Die deutsche Bundeswehr hat diese dann bombardiert und sie starben." Karimullah ist einer von vielen Angehörigen der Opfer. Seine Meinung steht wohl für die der meisten seiner Mitbürger. "Es ist ein sehr tragischer Fall. Wir erwarten von der deutschen und der afghanischen Regierung, dass sie die Verantwortlichen aufs Schärfste bestrafen."

Kritik an Deutschland

An 90 Familien wurden bisher jeweils 5000 US-Dollar als Entschädigung ausgezahlt. Doch damit ist dem Wunsch der Hinterbliebenen nach Gerechtigkeit nicht Genüge getan. Vor dem Landgericht Bonn hat an diesem Mittwoch (20.03.2013) der erste Schadenersatzprozess mit zwei Familien als Klägern begonnen.

Ihr Rechtsanwalt Karim Popal sieht die Rolle Deutschlands in der Angelegenheit kritisch. Insbesondere die Beförderung von Oberst Klein zum General - ein laut Bundeswehr "normaler" Vorgang - sei für die Afghanen schwer nachzuvollziehen. Der Anwalt nennt Klein einen "Kriegsverbrecher", obwohl ein entsprechendes Verfahren der Generalbundesanwaltschaft eingestellt und dem Offizier kein Dienstvergehen nachgewiesen wurde.

Rechtsanwalt Karim Popal (Foto: dpa)
Rechtsanwalt Karim Popal vertritt die Kläger aus KundusBild: picture-alliance/dpa

Popal berichtet, dass Angehörige und Hinterbliebene einen "ausführlichen Brief" an die Bundesregierung geschrieben hätten, mit der Forderung, dass "die für den Tod ihrer Angehörigen Verantwortlichen verurteilt werden." Die Afghanen seien enttäuscht, so Popal. "Wir haben es nicht mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit einer falschen Politik der Bundesregierung in Bezug auf Afghanistan", sagt er. Andererseits räumt der Vertreter der Opfer von Kundus ein, dass die "Bundesregierung und die deutsche Bevölkerung für Völkerverständigung und für den Aufbau Afghanistans" seien.

Wut über "halbherzige Hilfe"

So wie Karimullah erinnert sich auch Sayed Rasoul noch sehr genau an die Nacht im September 2009. Sayed Rasoul ist der Bruder eines der Opfer von Kundus. Seit dem Anschlag sei er für die Waisenkinder seines Bruders verantwortlich und wisse kaum, wie er sie über die Runden bringen solle, sagt er verzweifelt. "Die Hilfen, die uns zuteil wurden, sind nutzlos. Wenn wir gewusst hätten, dass uns nicht langfristig geholfen wird und nach drei Jahren immer noch niemand an die Waisen denkt, hätten wir das nicht akzeptiert." Der Verantwortliche für diese Tat müsse vor Gericht gestellt werden, fordert Rasoul.

Abdul Daian (Foto: Marcel Mettelsiefen)
Abdul Daian verlor seine beiden Söhne bei dem LuftangriffBild: picture-alliance/dpa/Marcel Mettelsiefen

Verbittert reagiert auch Noor Jaan, der bei dem Angriff vor drei Jahren schwer verletzt wurde. "Ich habe eine Hand verloren und in meiner Schulter fehlt die Hälfte der Knochen. Sie haben mir versprochen, mich zu operieren. Aber bis heute ist nichts passiert." Noor Jaan ist den Tränen nahe und bebt förmlich vor Wut. Hätten die Verletzten und Hinterbliebenen damals gewusst, dass die Hilfe nur halbherzig ausfallen wird, hätten sie sich damit niemals zufrieden gegeben, sagt er.

Zum Prozessauftakt konnten die afghanischen Kläger einen kleinen Erfolg erzielen: Das Bonner Landgericht hat ihre Klage nicht abgewiesen. Das hatte das Verteidigungsministerium beantragt. Nun will das Gericht am 17. April verkünden, wie es weiter vorgeht. Möglich scheint Beobachtern auch eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens.