Leiharbeit und Werkverträge: Reform muss weitergehen
6. Juni 2016Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gegen Missbräuche bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit mit der Wirtschaft und innerhalb der Großen Koalition (Groko) mit der CSU an vorderster Front. Dabei waren die ursprünglich vorgesehenen Regelungen bereits erheblich abgespeckt. Der vorliegende Kabinettsentwurf enthält positive Weichenstellungen insbesondere für eine zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate und die Angleichung der Löhne nach neun Monaten.
Damit ist jedoch der erforderliche Durchbruch für die Verhinderung von Dumping bei Löhnen und Arbeitsbedingungen - wie es sich die Groko auf ihre Fahnen schreiben möchte - noch längst nicht erreicht. Auch ist die Erfüllung des Koalitionsauftrages ungewiss, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren" und "Missbrauch von Werksgestaltungen verhindern".
Leiharbeiter meist kürzer eingesetzt
Die Leiharbeitnehmer sind überwiegend weniger als drei Monate beschäftigt und werden somit überhaupt nicht von den neuen Schutzregelungen erfasst. Bei den Missbräuchen durch Werkverträge wird sich in der Praxis wenig ändern.
In hohem Maße "janusköpfig" ist, dass von den vorgesehenen Regelungen gegen Missbräuche bei der Leiharbeit tarifvertragliche und betriebliche Regelungen abweichen können. Dabei ist es wichtig, die Funktion von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen gerade auch bei der Leiharbeit zu stärken. Dies könnte damit erreicht werden, dass bereits frühzeitig Lohnzuschläge für Leiharbeitnehmer vereinbart werden.
Allerdings kann damit die Gesamtdauer für die Durchsetzung von "gleicher Bezahlung" bis zu 15 Monaten noch weiter herausgeschoben werden. Dies dürfte als Bumerang gegen die Leiharbeitnehmer enden, die dann mit minimalen Lohnzuschlägen abgespeist werden und niemals "Equal Pay" erreichen. Überdies könnte dies ein weiterer Anreiz für Arbeitgeber sein, die Leiharbeitnehmer ständig auszutauschen.
Wirkung der Hartz Reformen
Wie schnell und nachhaltig hierdurch Verschlechterungen gegenüber gesetzlichen Regelungen möglich sind, haben Leiharbeitnehmer seit der Deregulierung der Leiharbeit durch die Hartz Reformen 2002/2003 bitter erfahren müssen. Damals wurde der neu aufgenommene Grundsatz des "Equal Pay" durch die Zulassung abweichender Tarifverträge gleich wieder aufgeweicht.
Die unmittelbar danach aus dem Boden gestampften Ableger des Christlichen Gewerkschaftsbundes haben tarifliche Regelungen mit massivem Lohndumping eingeführt. Die Ergebnisse waren durchschlagend: Leiharbeitnehmer wurden mit Niedriglöhnen abgespeist und mussten teilweise ihren Arbeitslohn durch Hartz IV Leistungen aufstocken. Erst nach einer mutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes 2010 mit der Aberkennung der Tariffähigkeit gegenüber den christlichen Spartengewerkschaften konnte dieser massive Missbrauch beendet werden.
Seitdem sind Leiharbeitsagenturen wie Pilze aus dem Boden geschossen und die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich in kurzer Zeit mit Ausnahme der Wirtschafts- und Finanzkrisenjahre auf annähernd eine Million verdoppelt. Erst in den letzten Jahren ist es durch Tarifverträge der Gewerkschaften sowie Vereinbarungen mit Betriebs- und Personalräten gelungen, auch für Leiharbeitnehmer bessere Löhne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen– allerdings vor allem in großen Betrieben mit starken Gewerkschaften und Betriebsvertretungen.
Jetzige Reform reicht nicht
Eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Leiharbeitnehmer ist daher unabdingbar. Dabei ist der jetzige Kabinettsbeschluss eher ein "Reförmchen" als die notwendige "Reregulierung" der Leiharbeit. Den Weg in die richtige Richtung weist der kürzlich vorgelegte Entwurf der EU Kommissarin für Arbeit und Soziales Marianne Thyssen für die Reform der Entsenderichtlinie. Darin ist auch für grenzüberschreitende Leiharbeit, die besonders häufig Missbräuchen durch Dumping ausgesetzt ist, "Equal Pay" von Anbeginn des Arbeitsverhältnisses vorgesehen.
Noch unbefriedigender sind die vorgesehenen Regelungen gegen den massiven Missbrauch von Werkverträgen. Ihre Zahl hat sich seit 2002 auf inzwischen 760.000 verdoppelt. Damit werden in zunehmendem Maße Tätigkeiten von Stammarbeitskräften auf Werkvertragsarbeitnehmer verlagert - und es erfolgt verdeckte Leiharbeit sowie Scheinselbständigkeit, verbunden mit Dumping von Löhnen und Arbeitsbedingungen.
Die Verschleierung von illegaler Leiharbeit soll in Zukunft erschwert und die Kriterien der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Aufdeckung von Scheinselbständigkeit in das Gesetz aufgenommen werden. Die erforderlichen Kontrollinstanzen sind allerdings mit anderen Aufgaben bei der praktischen Durchsetzung des Mindestlohnes und nicht zuletzt auch der Flüchtlingspolitik bereits jetzt überfordert. Unzureichend ist auch die Beteiligung der Betriebsräte, da nach wie vor ihre Mitbestimmung bei der Einführung und Gestaltung von Werkverträgen nicht vorgesehen ist.