"Ehe für alle" ohne Grundgesetzänderung
30. Juni 2017Bundesjustizminister Heiko Maas hat vor der geplanten Abstimmung im Bundestag bekräftigt, dass er für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare eine Grundgesetzänderung für "nicht erforderlich" hält. "Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der Ehe für alle verfassungsrechtlich zulässt", sagte der SPD-Politiker der "Bild"-Zeitung. "Die Zeit ist längst mehr als reif für diesen Fortschritt."
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, vertritt dagegen die Auffassung, dass ein solches Gesetz "nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist". Um die "Ehe für alle" einzuführen, sei eine Verfassungsänderung nötig, sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse". Er verwies auf einschlägige Verfassungskommentare: "Das Bundesverfassungsgericht knüpft die Ehe an zwei Bedingungen: Sie ist eine dauerhafte Verantwortungsgemeinschaft. Und sie ist darauf ausgerichtet, Kinder hervorzubringen. Das geht nur mit Mann und Frau."
Özdemir: Sehe Klage gelassen entgegen
Den Gegnern stünde noch der Weg nach Karlsruhe offen - über eine Normenkontrollklage. Dabei wird die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft. Der Artikel sechs des Grundgesetzes stellt die Ehe unter besonderen staatlichen Schutz. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ehe bislang als Verbindung von Mann und Frau definiert. Die abstrakte Normenkontrolle müsste von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, also 158 Parlamentariern, beantragt werden, damit sich Karlsruhe mit der "Ehe für alle" befasst. Für CDU und CSU sitzen insgesamt 309 Abgeordnete im Bundestag.
Grünen-Chef Cem Özdemir sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), er sehe einer möglichen verfassungsrechtlichen Klage gelassen entgegen. In der Sache selbst sei die "Ehe für alle" eine "überfällige Entscheidung. Deutschland sei mit dem Vorstoß "ja auch nicht solitär in der Welt", so Özdemir. Rund 20 Länder weltweit erlauben die Homo-Ehe. Vorreiter waren die Niederlande.
Merkel: Ist eine Gewissensentscheidung
Der Bundestag wird aller Voraussicht nach an diesem Freitag über die Einführung der "Ehe für alle" entscheiden. Voraussetzung für die von SPD, Grünen und Linkspartei angestrebte Abstimmung ist, dass zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit der Stimmen die Tagesordnung geändert wird. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel das Thema als eine Gewissenfrage deklariert hatte.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte in der ZDF-Sendung "Maybritt Illner", Merkel habe sich bei dem Thema "verzockt". "Sie hatte in Parteikreisen abgesprochen: Wir gehen in Richtung Gewissensentscheidung, aber das erklären wir erst im Wahlkampf." Dabei habe sie nicht realisiert, dass das Fenster der Gesetzgebung in dieser Woche noch sperrangelweit offen sei.
jj/vk (dpa, afp)