Ausweisung wegen Nacktfotos
12. Juni 2015Die Angeklagten wirkten nervös, als sie zur Urteilsverkündung in Handschellen an zahlreichen Medienvertretern vorbei in den Gerichtssaal geführt wurden. Dort gestanden die jungen Touristen, eine 24-jährige Britin, ein 23-jähriger Niederländer sowie zwei aus Kanada stammende 22 und 23 Jahre alte Geschwister – auf dem Gipfel des 4095 Meter hohen Bergs Kinabalu nackt für Fotos posiert zu haben. Die Nacktfotos hatte die Gruppe anschließend ins Internet gestellt.
Gefängnis, Bußgeld, Ausweisung
Ein Gericht in Kota Kinabalu, der Hauptstadt des auf der Insel Borneo gelegenen Bundesstaates Sabah, sprach die Urlauber wegen "obszönen Verhaltens an einem öffentlichen Ort" schuldig. Das Urteil sieht eine dreitägige Gefängnisstrafe vor, die die zwei Männer und zwei Frauen allerdings durch die Zeit im Polizeigewahrsam nach ihrer Festnahme schon abgesessen haben. Desweiteren wurde ein Bußgeld von umgerechnet knapp 1200 Euro und ihre Ausweisung aus Malaysia angeordnet.
Die Geister verärgert, Beben ausgelöst
Fünf weitere Touristen, die bei dem Vorfällen ebenfalls dabei gewesen sein sollen, werden noch von der Polizei gesucht. Sie geht aber davon aus, dass einige der Touristen Sabah bereits verlassen haben.
Das Verhalten der jungen Reisenden hatte bei den Bewohnern der Gegend große Verärgerung ausgelöst. Die Volksgruppe der Kadazan Dusun verehrt den Berg Kinabalu, den sie als Ruhestätte der Geister betrachtet. Viele Anwohner sind überzeugt, dass einen Zusammenhang zwischen der Stripp-Aktion der Wanderer und einem schweren Erdbeben gibt, bei dem 18 Menschen auf dem Berg ums Leben kamen. Die Ausländer hätten die Geister des heiligen Berges erzürnt und dadurch das Beben ausgelöst, heißt es.
cw/ fab (afp, dpa)