Kind vor Übernahme von Hannover 96
1. August 2017Vereinspräsident Martin Kind hat auf dem Weg zur geplanten Übernahme von Fußball-Bundesligist Hannover 96 die letzte große Hürde genommen. Der Aufsichtsrat des Vereins billigte am Montagabend mit 3:2 Stimmen den Plan, die entscheidenden Anteile am Klub an den Unternehmer abzutreten. Damit ist der Abschied von der "50+1"-Regel beim Aufsteiger faktisch vollzogen. Nur die Deutsche Fußball Liga (DFL) oder ein Gericht könnte den Schritt noch verhindern.
Die 50+1-Regel besagt, dass es Kapitalanlegern nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei Profi-Fußballvereinen zu übernehmen. Stattdessen muss die Mehrheit der Stimmen immer beim Verein liegen. Erst wenn ein Anleger einen Verein mehr als 20 Jahre lang ununterbrochen und erheblich gefördert hat, kann die DFL ihm erlauben, mehr Anteile zu übernehmen. Dieser Kompromiss wurde 2011 ausgehandelt und in die Satzung der DFL übernommen.
Verein hofft auf Wettbewerbsvorteil
Der 73-Jährige Kind ist seit 1997 bei den Niedersachsen aktiv. Hannover 96 werde bei der DFL einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel stellen, teilte der Klub mit: "Damit würde 96 im Falle der Genehmigung auf den gleichen Status gestellt wie Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim." Kind hat seine Pläne bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) bereits hinterlegt. Durch die Ausnahmeregelung sichere man sich in der Bundesliga einen Wettbewerbsvorteil, teilte der Verein weiter mit. Für ausländische Investoren werde bei Hannover 96 aber auch ohne die 50+1-Regel kein Platz sein.
Kinds Gegner wollen vor Gericht gehen
Einige Vereinsmitglieder hatten bis zuletzt gegen Kinds Pläne gekämpft. Bei der Mitgliederversammlung des Vereins Ende April hatte ein Antrag auf Satzungsänderung mit dem Ziel, die 50+1-Regel zwingend festzuschreiben, allerdings nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten. Am Montagabend protestierten am Rande der Aufsichtsratssitzung mehrere hundert Fans gegen Kind und den Vorstand des Vereins. Kinds Gegner sind der Auffassung, der Präsident könne gar keinen Antrag bei der DFL stellen."Es gibt einen wirksamen Beschluss der Mitgliederversammlung, der dies untersagt", schreibt die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896. Man wolle das "auch durch ordentliche Gerichte" klären lassen. Kind hingegen sagt, dass es sich bei dem Beschluss vom April nur um "eine Empfehlung" handele. Allein der Vorstand entscheide.
sn/asz (sid, dpa)