Breivik klagt erneut gegen Isolationshaft
10. Januar 2017Der norwegische Massenmörder und Rechtsextremist Anders Behring Breivik sitzt seit mehr als vier Jahren in Isolationshaft. Im April 2016 hatte er bereits teilweise erfolgreich gegen die völlige Abschottung von der Außenwelt geklagt. Nun verhandelt das Gericht erneut über die Frage, ob die strengen Haftregeln, wie die Kontrolle von Breiviks Post, gegen die Menschenrechte verstoßen. Zu Beginn des Prozesses hebt der 37-Jährige den Arm zum Hitlergruß.
Verstoß gegen Menschenrechte
Die Isolationshaft sei unmenschlich und entwürdigend, sagte der Mörder von 77 Menschen während des ersten Prozesses gegen seine Haftbedingungen im vegangenen Jahr. Das Gericht gab ihm Recht: Laut Artikel 3 der Menschenrechtskonventionen sei die Isolation des Gefangenen tatsächlich unmenschlich. Nicht nur der norwegische Staat legte Berufung gegen das Urteil ein, auch Breivik selbst: Einer Klage gegen die strengen Kontrollen seiner Post und für mehr Privatsphäre hatte das Gericht nicht stattgegeben. Der Berufungsprozess hat nun begonnen.
Breivik kam nach seinen Anschlägen in Oslo und auf Utoya am 22. Juli 2011 sofort in Isolationshaft. Beweismittel könnten verschwinden, sollte Breivik die Möglichkeit haben mit der Außenwelt zu kommunizieren, lautete die Begründung. Der Angeklagte hatte bereits damals ein Ende der Isolationshaft beantragt. Er nannte die völlige Abschottung eine "sadistische Foltermethode".
Breivik ist gefährlich
Der norwegische Staat sehe die Isolation des Massenmörders indes als gerechtfertigt an und werde auch in diesem Prozess "betonen, wie gefährlich Breivik eigentlich ist", sagte der Anwalt der norwegischen Regierung, Fredrik Sejersted, in seinem Eingangs-Statement. Der Häftling habe erkennen lassen, dass er intensiver mit seinen Anhängern kommunizieren wolle, weshalb eine Lockerung der Haftregeln gefährlich sei.
Sejersted erinnerte daran, dass eine Strafe wie ein Übel empfunden werden sollte. "Es ist nichts verkehrt daran, dass Breivik das so erlebt", sagte der Anwalt. Seit dem ersten Verfahren darf Breivik durch ein Gitter statt durch eine Glasscheibe mit seinem Anwalt sprechen. Außerdem hat er mehr Kontakt zu Gefängnismitarbeitern. Er dürfe jede Woche Besuch bekommen und habe seit dem Herbst auch eine Telefonfreundin, sagte Sejersted. Den Umgang mit Mitgefangenen, wie der Terrorist ihn forderte, lehnte Sejersted aber ab. "Jede Risikobeurteilung muss zum Ausgangspunkt haben, dass das hier eine Person ist, die zum Undenkbaren fähig ist", sagte er. Breivik schüttelte während der Rede immer wieder den Kopf.
Für Breivik drei Zellen mit insgesamt 31,5 Quadratmetern
Vor dem Prozessauftakt hatten die Richter das Gefängnis inspiziert, in dem der Terrorist inhaftiert ist. Breivik stehen drei Zellen - insgesamt 31,5 Quadratmeter - zur Verfügung, die unter anderem mit Fernseher und Playstation ausgestattet sind. Gerichtsmitarbeitern zufolge will Breivik mit dem Prozess vor allem Medienaufmerksamkeit erregen und so erreichen, dass Interessierte sich näher mit seinen ideologischen Botschaften beschäftigen.
jv/sti (afp, dpa)